Ab 1. März wieder Fußgängerzone in der Altstadt

Es gilt die Sommerregelung auf dem Marktplatz – Überfahrt für Autos durch Poller versperrt

Ab dem 1. März haben Fußgänger wieder Vorrang auf dem Günzburger Marktplatz und in den Altstadtgassen. Automatische Polleranlagen versperren den Weg. An diesem Sonntag findet auch der erste Jahrmarkt des Jahres, der Fastenmarkt, statt. „Der nördlichste Marktplatz Italiens“ gehört dann bis zum 31. Oktober wieder den Gästen der Freiluftgastronomie, den Kunden der Geschäfte, den Fußgängern und den spielenden Kindern.

Der Marktplatz ist vor 11 Uhr und zwischen 14 und 17 Uhr für den Lieferverkehr, Hotelgäste sowie Anwohner geöffnet – für alle anderen Fahrzeugführer ist die Einfahrt in die Fußgängerzone, egal zu welcher Uhrzeit, verboten. Ab dem Stadtturm und in der Fußgängerzone gilt für alle berechtigten motorisierten Fahrzeuge im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich Tempo 10. Die Abendstunden bleiben versperrt, da in den Sommermonaten vor allem zu dieser Zeit die Fußgängerzone stark frequentiert ist. Die bauliche Veränderung mittels automatischen Pollern schützt die Fußgängerzone in diesem Bereich kontinuierlich – dieses Ergebnis kann mit zusätzlichem Personal nicht generiert werden, vor allem nicht abends.

Anwohner und Berechtigte gelangen selbstverständlich zu jeder Zeit zu ihren Anwesen. In den Zeiten, in denen die Poller den Marktplatz als Fußgängerzone sichern, nehmen sie über die Marktplatz-flankierenden Straßen kleine Umwege in Kauf. „Sicherheit geht vor Befahrbarkeit. Die Menschen sollen unseren Marktplatz erleben, auf ihm verweilen und ihn genießen können. Mit unserem Beschluss decken wir das größtmögliche Spektrum an Interessen ab. Und unser Marktplatz bleibt Ort des Handels und des Begegnens, wie er es seit Jahrhunderten ist“, sagt Oberbürgermeister Gerhard Jauernig.

Wer unberechtigt ab dem 1. März durch die Fußgängerzone fährt, dem droht eine kostenpflichtige Verwarnung von 20 Euro. Verbotenes Parken in der Fußgängerzone wird mit einer Verwarnung in Höhe von 30 Euro belegt.

Bildunterschrift: Automatische Polleranlagen schützen die Fußgängerzone vor unberechtigten Durchfahrten.

Fotos: Julia Ehrlich/ Stadt Günzburg

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