Aktueller Stand Corona Pandemie im Landkreis Günzburg – weitere wichtige Informationen

Stand 30.03.2020 15:30 Uhr

Aktuell, Stand 30. März 15.30 Uhr, gibt es im Landkreis 90 Personen, welche auf das Corona-Virus positiv getestet sind. Dies sind im Vergleich zu gestern 6 Personen mehr. Die Verdachtsfälle sind von 87 auf 44 Personen gesunken. Ebenso ist die Zahl der Personen, welche sich derzeit unter Quarantäne befinden von 352 auf 205 Personen gesunken.
Im Landkreis Günzburg ist jedoch die erste Person, die sich mit COVID19 infiziert hatte, verstorben.
Die Person war 78 Jahre alt und litt an Vorerkrankungen.

Aufruf der Landkreisverwaltung: Schutzmasken für die Pflege – Aufruf an alle Handwerksbetriebe – auch andere Dinge werden benötigt

Das Landratsamt Günzburg ruft Handwerksbetriebe dazu auf, Atemschutzmasken des Typs FFP2 per E-Mail unter corona@landkreis-guenzburg.de zu melden. Neben Masken ist auch anderes Schutzmaterial derzeit schwer zu bekommen. Es werden daher zusätzlich erbeten: Schutzanzüge, die möglichst virendicht sind, Schutzbrillen, Kopfhauben, medizinische Gummihandschuhe und Überzieher für Schuhe. Auch Kleinmengen helfen weiter!

Landkreisverwaltung informiert: Ausländische Pflegekräfte nicht von Einreisesperren betroffen

Ausdrücklich hingewiesen wird auf einen weit verbreiteten Irrtum, wonach ausländische Pflegekräfte, die für eine befristete Zeit in Deutschland Aufgaben in der häuslichen Pflege übernehmen, den Regelungen für Saisonarbeitskräfte unterfallen würden. Dies ist nicht der Fall, dieser Personenkreis ist insoweit auch nicht von den jüngst angeordneten Einreiseverboten erfasst.

Kurzarbeitergeld

Das Kommunale Jobcenter am Landratsamt Günzburg ist nicht der richtige Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Kurzarbeitergeld. Alle Betroffenen wenden sich hier bitte an die Agentur für Arbeit. Unternehmen finden außerdem auf der Internetseite https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld alle wichtigen Informationen zum Kurzarbeitergeld.

Öffnung von Gastronomiebetrieben

Grundsätzlich gilt, dass Gastronomiebetriebe, die keine Speisen anbieten, nicht öffnen dürfen.

Alle Betriebe, die mitnahmefähige Speisen abgeben und liefern, dürfen dies weiterhin tun (z.B. auch Eisdielen, Imbissstände, Dönerbuden, Bäckereien), stellt die Landkreisverwaltung klar.

Beim Straßenverkauf dürfen jedoch keine Sitzgelegenheiten, Stehtische oder sonstige Anreize zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden. Vorhandene Sitzgelegenheiten oder Stehtische sind zu entfernen oder z. B. mit Band abzusperren.

Die aktuelle Regelung sieht keine Ausnahmen vor, somit können daher für Betriebskantinen etc. auch keine Ausnahmen erteilt werden, teilt die Landkreisverwaltung mit.  Der Verzehr an Ort und Stelle ist grundsätzlich – sowohl in den dazugehörigen Räumlichkeiten als auch im dazugehörigen Außenbereich – untersagt.

Waschstraßen sind geöffnet, aber…

Autowaschanlagen dürfen weiterhin geöffnet haben. Im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ist die Nutzung der Autowaschanlage erlaubt. Allerdings ist dies im privaten Bereich kein triftiger Grund, seine Wohnung zu verlassen.

Hinweise zur Ausgangsbeschränkung – Verlängerung bis einschließlich 19. April 2020

Nach der geltenden Ausgangsbeschränkung ist ein Verlassen der eigenen Wohnung nur aus triftigem Grund erlaubt. Sport und Bewegung im Freien sind allerdings ausdrücklich erlaubt. Hier ist allerdings auf den Mindestabstand von 1,5 m zu achten. Familien und in einem Haushalt lebende Personen können weiterhin zusammen z.B. zum Sporttreiben vor die Tür. Insbesondere weist die Landkreisverwaltung darauf hin, auch Menschen mit Behinderungen oder Jugendliche, welche mit Betreuern in Wohngemeinschaften leben, Haushaltsangehörige sind. Sie sollten immer bedenken, dass möglichst wenige Personen zusammentreffen.

Gesundheitsamt informiert

Das für den Landkreis zuständige staatliche Gesundheitsamt informiert, dass ab sofort nur noch von Kontaktpersonen der Kategorie I mit engem Kontakt zu bereits positiv auf das Corona Virus getesteten Personen Abstriche gemacht werden. Alle anderen Personen wenden sich an die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB).

Kontaktpersonen der Kategorie I sind nach der Definition des Robert-Koch-Instituts

• Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- („face-to-face“) Kontakt, z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt.

• Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines bestätigten COVID-19-Falls, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc.

• Personen die aerosolbildenden Maßnahmen ausgesetzt sind

• Medizinisches Personal mit Kontakt zum bestätigten COVID-19-Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (≤ 2m), ohne verwendete Schutzausrüstung.

Hinweise für unter Quarantäne stehende Personen

Für Personen, bei denen eine Infektion mit Corona-Viren labordiagnostisch bestätigt wurde, für Kontaktpersonen der Kategorie I und begründete Verdachtsfäll gilt seit 18.03.2020 die Anordnung der häuslichen Quarantäne durch Allgemeinverfügung des Landratsamtes Günzburg.

Die betroffenen Bürger erhalten somit keinen einzelnen Anordnungsbescheid mehr durch das Gesundheitsamt Günzburg, werden jedoch telefonisch alle auf Ihre Rechte und Pflichten hingewiesen. Die mündlich angeordneten Punkte können bei Unsicherheit je nach Fallkategorie den auf der Homepage des Landratsamtes Günzburg hinterlegten Merkblätter entnommen werden.

Wird ein Nachweis für die genauen Quarantäne Zeitraum (z. B. für den Arbeitgeber) benötigt, kann dies unter corona@landkreis-guenzburg.de beantragt werden.

Bürgertelefon beantwortet weiter Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Auch in den kommenden Tag wird das Bürgertelefon wieder Servicezeiten von 8:00 bis 15:00 Uhr anbieten und am Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 08221/95-718. Nochmals der Hinweis, hier werden nur allgemeine Fragen beantwortet. Eine medizinische Beratung findet nicht statt, das Bürgertelefon ist kein Ersatz für den Kontakt zur Hausärztin beziehungsweise zum Hausarzt. Bei Verdacht auf eine Infektion sollen sich Betroffene an ihre Hausarztpraxis oder die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116117 wenden.  Die Landkreisverwaltung bittet wegen des zeitweise hohen Anrufauskommens um Verständnis, dass es zu Wartezeiten bzw. zu Leitungsüberlastungen kommen kann.

Ebenfalls weist die Landkreisverwaltung auf unsere ständige aktualisierte Homepage www.landkreis-guenzburg.de hin.

Bild: pixabay/iXimus

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