Regierung von Schwaben leitet Planfeststellungsverfahren ein
Die Regierung von Schwaben führt auf Antrag des Staatlichen Bauamts Krumbach ein Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Staatsstraße 2019 zwischen Ingstetten im Landkreis Neu-Ulm und Deisenhausen im Landkreis Günzburg durch.
Auf dem Bauabschnitt mit einer Gesamtlänge von 5,8 km ist ein bestandsorientierter Ausbau der Staatsstraße mit einer Fahrbahnbreite von 7 Meter geplant. Für Radfahrer und Fußgänger soll parallel zur Straße außerdem ein neuer Weg angelegt werden. Zur Sicherstellung der Erschließung landwirtschaftlicher Anliegergrundstücke wird dieser in Teilabschnitten als Feldweg ausgebaut und gewidmet.
Von der Maßnahme erwarten sich die Planer insgesamt eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsabläufe sowie der Verkehrssicherheit auf dem betreffenden Streckenabschnitt.
Zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft sind naturschutzrechtliche und landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen.
Für das Vorhaben einschließlich der naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Ingstetten, im gemeindefreien Gebiet Unterroggenburger Wald, sowie in den Gemarkungen Breitenthal und Deisenhausen beansprucht.
Ein Teil der Ausgleichsmaßnahmen ist daneben vorgesehen auf bereits erworbenen Flächen in der Gemarkung Oberfahlheim (Gemeinde Nersingen) sowie in den Gemarkungen Kleinkötz und Ebersbach (Gemeinde Kötz).
Als ersten Verfahrensschritt hat die Regierung veranlasst, dass die Planunterlagen von Dienstag, 07. Januar 2020, bis einschließlich Donnerstag, 06. Februar 2020, in der Gemeinde Roggenburg, der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, der Verwaltungsgemeinschaft Kötz und der Gemeinde Nersingen zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden.
Wo und wann in die Planunterlagen Einsicht genommen werden kann, wird von den Kommunen jeweils ortsüblich bekanntgegeben.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben ab dem Beginn der Auslegung auch die Möglichkeit die Planunterlagen auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de in der Rubrik „Planung und Bau“ einzusehen.
Parallel zur öffentlichen Auslegung erhalten auch die beteiligten öffentlichen Stellen und Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist haben Betroffene noch bis einschließlich 20. Februar 2020 Zeit, Einwendungen zu erheben.
Rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden bei Bedarf in einem Erörterungstermin behandelt. Dieser wird gegebenenfalls gesondert bekanntgegeben.
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