Weitere Themen des Tages: Verkehrsunfall im Bibertal, Fahrraddiebstahl in Günzburg, Diebstahl aus Handtasche in Günzburg, Verkehrsunfall mit Sachschaden in Ursberg, Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz auf der A8 bei Leipheim
ZEUGENAUFRUFE: Bitte melde dich bei der Polizei, wenn du Hinweise geben kannst; denn beim nächsten Mal könnte es auch DICH treffen, danke: Fahrraddiebstahl in Günzburg
Übersicht …
- Bibertal: Verkehrsunfall
- Günzburg: Fahrraddiebstahl
- Günzburg: Diebstahl aus Handtasche
- Bibertal: Pkw-Brand
- Ursberg: Verkehrsunfall mit Sachschaden
- A8/Leipheim: Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz
Verkehrsunfall
BIBERTAL. Am 06.08.20 gegen 18.00 Uhr ereignete sich auf der Bubesheimer Straße in Bibertal, Ortsteil Schneckenhofen, ein Verkehrsunfall. Eine 83-jährige Frau wollte mit ihrem Pkw von der Drillstraße nach rechts in die Bubesheimer Straße abbiegen. Die Frau hatte die Vorfahrt aufgrund Verkehrszeichen zu gewähren. Zur selben Zeit fuhr auf der Bubesheimer Straße ein 57-jähriger Mann mit einem Lkw in Fahrtrichtung Bubesheim. Als die Rentnerin in die Bubesheimer Straße einbog, missachtete sie die Vorfahrt des Lkw. Der Lkw-Fahrer versuchte noch durch eine Vollbremsung und ein Ausweichmanöver einen Zusammenstoß zu vermeiden, was ihm jedoch nicht gelang. Der Lkw prallte mit der Front in den Pkw der Frau. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Pkw nach rechts geschleudert und prallte im Anschluss an einen Gartenzaun. Der Lkw-Fahrer blieb unverletzt. Die Pkw-Fahrerin wurde leicht verletzt in ein Krankenhaus gebracht. An dem Lkw, dem Pkw und dem Gartenzaun entstand ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 8.300 Euro.
Fahrraddiebstahl
GÜNZBURG. Am 06.08.20 in der Zeit von 07.30 Uhr bis 17.30 Uhr wurde ein am Bahnhof Günzburg abgestelltes Fahrrad entwendet. Das Mountainbike der Marke Cube, in den Farben schwarz, grau und rot war mit einem Schloss gesichert. Das Fahrrad hatte einen Wert von ca. 1.000 Euro. Zeugen, welche Hinweise zu der Tat geben können, werden gebeten sich bei der PI Günzburg zu melden.
Diebstahl aus Handtasche
GÜNZBURG. Am 06.08.20 erstattete eine 18-jährige Frau Anzeige bei der Polizei Günzburg. Die Frau arbeitet im Krankenhaus Günzburg. Dort hatte sie am 06.08.20 ihre Handtasche in einem Umkleidezimmer abgestellt. Die Tasche war nicht eingesperrt. Nach der Arbeit bemerkte sie, dass aus ihrer Geldbörse, welche sich in der Handtasche befand, Bargeld fehlte. Laut der Geschädigten war ihr bereits Ende Juli aufgefallen, dass ebenfalls schon Bargeld aus der Handtasche fehlte. Der Umkleideraum ist für einen größeren Personenkreis frei zugänglich. Ein bislang unbekannter Täter hatte das Bargeld aus der Geldbörse entwendet. Insgesamt wurde Bargeld in einer Höhe einer hohen zweistelligen Summe entwendet.
Pkw-Brand
BIBERTAL. Am 06.08.20 gegen 10.30 Uhr fuhr ein 27-jähriger Mann mit einem Pkw auf der St 2509 von Unterfahlheim Richtung Leipheim. Auf Höhe Echlishausen begann der Pkw im Motorraum plötzlich zu brennen. Der Mann konnte mit Hilfe anderer Verkehrsteilnehmer den Brand noch vor dem Eintreffen der alarmierten Feuerwehr selber löschen. Der defekte Pkw musste abgeschleppt werden. Als Brandursache wird ein technischer Defekt vermutet. Durch den Brand entstand an Schaden an dem Pkw in Höhe von ca. 5.000 Euro.
Verkehrsunfall mit Sachschaden
URSBERG. Am Donnerstag, gegen 09.00 Uhr, kam es auf Ortsverbindung zwischen Burg und Ursberg zu einem Verkehrsunfall. Eine 49-jährige Pkw-Lenkerin wollte nach links in einen Feldweg abbiegen. Zeitgleich wollte eine 46-jährige Pkw-Lenkerin diese überholen. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand. An beiden Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden von ca. 11.000 Euro.
Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz
LEIPHEIM. Am 06.08.2020 kontrollierten Zivilfahnder der Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm in den Nachmittagsstunden auf der BAB A 8, im Bereich der Tank- und Rastanlage Leipheim, einen Fernreisebus mit kosovarischer Zulassung. Bei der Überprüfung eines 20-jährigen albanischen Fahrgastes stellten die Beamten fest, dass er den zulässigen Aufenthalt in Deutschland um über 70 Tage überschritten hatte. Im Rahmen des Kurzaufenthaltsrechts hätte sich der Mann als Tourist im Inland nur maximal 90 Tage aufhalten dürfen. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein und ordneten eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich an.