Auszug Polizeibericht 11. April: Rohbau durch Vandalismus beschädigt in Burtenbach

Weitere Themen des Tages: Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz in Günzburg, Zwei Totalschäden nach Vorfahrtsverstoß im Kammeltal, Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln in Krumbach

ZEUGENAUFRUFE: Bitte melde dich bei der Polizei, wenn du Hinweise geben kannst; denn beim nächsten Mal könnte es auch DICH treffen, danke: Diebstahl in Günzburg, Unfallflucht auf Supermarkt-Parkplatz in Jettingen-Scheppach, Rohbau durch Vandalismus beschädigt in Burtenbach

Übersicht …

  • Günzburg: Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz
  • Günzburg: Diebstahl
  • Krumbach: Anhänger überladen
  • Krumbach: Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln
  • Ebershausen: Fahrradfahrer stürzt aufgrund von Alkohol
  • Jettingen-Scheppach: Unfallflucht auf Supermarkt-Parkplatz
  • Burtenbach: Rohbau durch Vandalismus beschädigt
  • Kammeltal: Zwei Totalschäden nach Vorfahrtsverstoß
  • Günzburg: Verstöße gegen die bestehende Ausgangsbeschränkung

Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz

GÜNZBURG. Im Zeitraum vom 10.04.2020, 06:00 Uhr, bis zum 11.04.2020, 06:00 Uhr, kam es zu mehreren Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz in Günzburg und Ichenhausen. Bei mehreren Kontrollen durch die eingesetzten Beamten wurden insgesamt drei Personen festgestellt, die sich nicht an die bestehende Ausgangsbeschränkung hielten und ihre Wohnung ohne triftigen Grund verließen. Ein Platzverweis wurde jeweils ausgesprochen. Alle Personen erhielten eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz und müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Diebstahl

GÜNZBURG. Am 10.04.2020, gegen 13:45 Uhr, fuhr die Geschädigte mit ihrem Fahrrad von ihrer Wohnadresse zu ihrer Arbeitsstelle an eine Tankstelle in der Augsburger Straße in Günzburg. Ihr Mobiltelefon hatte sie dazu in ihren Fahrradkorb gelegt. Als sie an der Tankstelle ankam, war das Handy nicht mehr da. Möglicherweise wurde dieses während der Fahrt unbemerkt durch einen bislang unbekannten Täter aus dem Fahrradkorb der Geschädigten entwendet. Zeugen, welche Hinweise auf die Tat oder den Täter geben können, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Günzburg, Tel.: 08221/919-0, in Verbindung zu setzen.

Anhänger überladen

KRUMBACH. Am Freitag, gegen 17:00 Uhr, wurde auf dem Marktplatz ein Pkw mit Anhänger kontrolliert. Auf dem Anhänger war ein abgemeldeter Pkw aufgeladen. Bei der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass die Anhängelast um fast 600 kg überschritten wurde. Zudem war der Pkw auf dem Anhänger nicht ausreichend gesichert. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und ihn erwartet nun eine Anzeige.

Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln

KRUMBACH. Am Freitag, gegen 11:00 Uhr, wurde in der Hans-Lingl-Straße ein Mopedfahrer kontrolliert. Nachdem der 17-jährige Fahrer drogentypische Ausfallerscheinungen hatte, wurde bei der Polizeiinspektion Krumbach ein Drogentest durchgeführt. Dieser Drogentest erhärtete die Vermutung, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Marihuana unterwegs war. Bei einer Durchsuchung des Rucksacks, des 17-Jährigen, konnte zudem eine kleine Menge Marihuana sichergestellt werden. Den Fahrer erwarten nun zwei Anzeigen wegen Besitz von Marihuana und dem Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.

Fahrradfahrer stürzt aufgrund von Alkohol

EBERSHAUSEN. Am Freitag, gegen 19:30 Uhr, stürzte ein 24-jähriger Radfahrer auf einem Waldweg in der Nähe von Ebershausen in einen Graben. Bei dem Radfahrer konnte Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein Alkotest vor Ort bestätigte, dass der Radfahrer erheblich alkoholisiert war. Der 24-Jährige wurde durch den Sturz im Bereich des Kopfes und der Schulter verletzt und musste ins Krankenhaus transportiert werden. Zudem erwartet ihn nun eine Strafanzeige wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss.

Unfallflucht auf Supermarkt-Parkplatz

JETTINGEN-SCHEPPACH. Ein weißer Nissan Qasqai parkte am Donnerstagabend gegen 19 Uhr auf dem Edeka-Parkplatz in Jettingen. Als der Fahrer nach dem Einkauf zu seinem Pkw zurückkam stellte er deutliche Kratzer an der Beifahrertüre fest, vermutlich war ein Einkaufswagen dagegen gestoßen. Der Schaden wurde auf etwa 500 Euro geschätzt. Der Verursacher und Zeugen des Vorfalles sollen sich unter 08222/96900 bei der Polizei Burgau melden.

Rohbau durch Vandalismus beschädigt

BURTENBACH. Ein Einfamilienhaus im Rohbauzustand, Ortsstraße in Oberwaldbach, wurde zwischen Donnerstagabend und Freitagvormittag mit Steinen beworfen. Hierbei ging eine Fensterscheibe im ersten Stock zu Bruch, der Schaden beläuft sich auf etwa 1.500 Euro. Zeugen des Vorfalles sollen sich unter 08222/96900 bei der Polizei Burgau melden.

Zwei Totalschäden nach Vorfahrtsverstoß

KAMMELTAL. In der Nacht von Karfreitag auf Samstag übersah ein 69-jähriger Pkw-Fahrer im Ortsgebiet Ettenbeuren einen anderen, vorfahrtsberechtigten Pkw, was zu einem Zusammenstoß auf der zentralen Kreuzung Burgauer Straße/Ichenhauser Straße führte. Sowohl er als auch der 18-jährige Fahrer des anderen Wagens blieben unverletzt. Beide Fahrzeuge erlitten Totalschäden, der Gesamtschaden wurde auf knapp 9.000 Euro geschätzt.

Verstöße gegen die bestehende Ausgangsbeschränkung

GÜNZBURG. Im Bereich des Bezirkskrankenhauses Günzburg parkte am frühen Abend ein 20-jähriger Neu-Ulmer im Bereich einer Feuerwehrzufahrt. Als es zu einem medizinischen Notfall auf einer Station kam, behinderte der Falschparker anfahrende Rettungskräfte. Eine Befragung des Fahrzeugführers, sowie seines 18-jährigen Bruders ergab, dass diese zu Besuch auf der Station im Krankenhaus waren. Da der Besuch von Krankenhäusern zum Schutze der Patienten und Pflegekräften von Außenstehenden aktuell nicht erlaubt ist, wurde gegen beide Personen ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Den Fahrzeugführer erwartet zudem ein Bußgeld für das Falschparken in der Feuerwehrzufahrt.

GÜNZBURG. Im Rahmen der Streifenfahrt wurde am frühen Abend des gestrigen Tages ein Falschparker in der Robert-Koch-Straße in Günzburg im absoluten Halteverbot festgestellt. Der Fahrer kam kurze Zeit darauf vom angrenzenden Autohausgelände zu seinem Fahrzeug zurück. Da das Verlassen der Wohnung zum Besichtigen von Fahrzeugen zum reinen Zeitvertreib keinen triftigen Grund darstellte, erwartet den Fahrzeugführer ein Bußgeldverfahren, sowie ein Verwarnungsgeld für das Falschparken.

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