Auszug Polizeibericht 11. Mai: Inlinefahrerunfall in Günzburg

Weitere Themen des Tages: 37-Jähriger betrunken mit E-Roller unterwegs in Thannhausen, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch in Ichenhausen, Fahrradunfall ohne Fremdbeteiligung in Günzburg, Diebstahl an einem Kraftfahrzeug in Kötz

ZEUGENAUFRUFE: Bitte melde dich bei der Polizei, wenn du Hinweise geben kannst; denn beim nächsten Mal könnte es auch DICH treffen, danke: Heute keine Zeugenaufrufe der Polizei

Übersicht …

  • Thannhausen: 37-Jähriger betrunken mit E-Roller unterwegs
  • Thannhausen: Gefährlicher Überholvorgang
  • Ichenhausen: Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch
  • Günzburg: Fahrradunfall ohne Fremdbeteiligung
  • Günzburg: Inlinefahrerunfall
  • Kötz: Diebstahl an einem Kraftfahrzeug

37-Jähriger betrunken mit E-Roller unterwegs

THANNHAUSEN. Im Rahmen der Verkehrsüberwachung fiel einer Streife der Polizeiinspektion Krumbach am gestrigen Sonntag, den 10.05.2020 gegen 16.10 Uhr ein E-Roller-Fahrer auf. Der 37-jährige Mann fuhr in Schlangenlinien die Maiergasse entlang. Dabei hörte er überlaute Musik mittels einer Beatbox, die er zwischen den Beinen befestigt hatte. Bei der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass an dem Roller keine Versicherungsplakette angebracht war, die Betriebserlaubnis fehlte und der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand. Der Roller wurde sichergestellt und eine Blutentnahme durchgeführt.

Gefährlicher Überholvorgang

THANNHAUSEN. Gestern, am Sonntag, den 10.05.2020 gegen 15:20 Uhr befuhr ein Rennradfahrer die alte B300 von Ziemetshausen kommend in Richtung Thannhausen. Im Bereich einer unübersichtlichen Kurve wollte ein nachfolgender 77-jähriger Pkw-Fahrer den Radfahrer überholen. Da während des Überholmanövers ein Pkw entgegen kam, verringerte der Pkw-Fahrer den Abstand zum Radfahrer und streifte diesen leicht. Der Radfahrer konnte einen Sturz verhindern und blieb unverletzt. Als der Radfahrer im Stadtbereich nochmals auf den Pkw-Fahrer traf und diesen auf sein Fehlverhalten hinweisen wollte, kam es zu Streitigkeiten zwischen den beiden Beteiligten, weshalb die Polizei verständigt wurde.

Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch

ICHENHAUSEN. In der Nacht von Samstag auf Sonntag gegen 00:45 Uhr bemerkte eine 40-Jährige, wie sich ein bislang Unbekannter über die Brüstung ihres Balkons lehnte und ins Innere der Wohnung blickte. Die Mitteilerin wohnt im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses, etwas erhöht. Im Garten, der von allen Bewohnern genutzt werden kann, stand eine Bank der Geschädigten, die vermutlich bei dem Vorfall beschädigt worden war. Die Frau ging nach dem Vorfall zu ihrer Nachbarin, die dann gemeinsam mit ihr nach dem unbekannten Täter Ausschau hielt, allerdings ohne Erfolg. Die wenig später durchgeführte Streifenfahrt der Polizei blieb ebenfalls ergebnislos.

Fahrradunfall ohne Fremdbeteiligung

GÜNZBURG. Auf einer Grünanlage in der Schöbelstraße befuhr ein 31-jähriger Fahrradfahrer, am Sonntagabend gegen 18:50 Uhr, eine selbstgebaute Schanze. Laut einer Zeugenaussage überschlug er sich dabei nach vorne und es kommt zu einem Sturz. Dabei zog er sich Verletzungen an der Brustwirbelsäule zu und musste mit dem Rettungsdienst ins Kreiskrankenhaus Günzburg eingeliefert werden. Der Fahrradfahrer trug keinen Helm, ein Fremdverschulden wird ausgeschlossen.

Inlinefahrerunfall

GÜNZBURG. Bei einem Familienausflug am Sonntagnachmittag gegen 16:20 Uhr kam es, auf dem Radweg zwischen Günzburg und Offingen, zu einem Sturz eines Kleinkindes mit seinem Laufrad. Der Junge zog sich dabei, trotz Helm, eine kleine Beule zu. Der Vater, der mit Inlinern hinter ihm fuhr, bremste ab und streifte dabei aus Unachtsamkeit das bereits am Boden liegende Laufrad, was ihn ebenfalls zu Fall brachte. Er zog sich bei dem Sturz einen Schlüsselbeinbruch zu. Die Mutter war Zeugin des Geschehens und verständigte den Rettungsdienst, der den Familienvater ins Krankenhaus Günzburg zur stationären Behandlung verbrachte.

Diebstahl an einem Kraftfahrzeug

KÖTZ. In der Zeit von Samstag den 09.05.2020, 16:00 Uhr und Sonntag 10.05.2020, 04:00 Uhr wurden von einem Pkw alle vier Reifen gestohlen. Das Auto war im Hof eines Mehrfamilienhauses in der Ortsstraße abgestellt. Der Hof hat kein Tor und ist von der Straße aus frei zugänglich. Um die Räder zu entwenden wurde der Pkw, von den bislang unbekannten Tätern, mittels H-Pflastersteinen aufgebockt. Der Entwendungsschaden beträgt etwa 2.000 Euro. Durch das Aufbocken des Fahrzeuges wurden beide Schweller beschädigt. Dieser Sachschaden beträgt in etwa 3.500 Euro. Ein Nachbar des Geschädigten hatte, in einer unversperrten Garage auf dem Anwesen, einen Komplettradsatz in derselben Größe gelagert, der ebenfalls zu dieser Tatzeit entwendet wurde. Der dabei entstandene Entwendungsschaden beträgt ebenfalls 2.000 Euro.

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