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Auszug Polizeibericht 18. Juli: Sachbeschädigung durch Graffiti in Günzburg

Weitere Themen des Tages: Verkehrsunfälle in Günzburg, Verkehrsunfall mit Sachschaden in Ursberg, Fahrzeugführer unter Alkohol- und Drogeneinfluss in Leipheim

ZEUGENAUFRUFE: Bitte melde dich bei der Polizei, wenn du Hinweise geben kannst; denn beim nächsten Mal könnte es auch DICH treffen, danke: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in Günzburg, Sachbeschädigung durch Graffiti in Günzburg,

Übersicht …

  • Günzburg: Verkehrsunfälle
  • Günzburg: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Günzburg: Sachbeschädigung durch Graffiti
  • Ursberg: Verkehrsunfall mit Sachschaden
  • Leipheim: Fahrzeugführer unter Alkohol- und Drogeneinfluss

Verkehrsunfälle

GÜNZBURG. Am frühen Freitagnachmittag kam es in der Sedanstraße in Günzburg zu einem Verkehrsunfall, als ein 69 jähriger Pkw Fahrer entgegen der Fahrtrichtung vor der dortigen Bankfiliale parkte und beim Öffnen der Fahrertüre einen, verbotswidrig auf dem Gehweg fahrenden 17 jährigen Radfahrer übersah. Der Radfahrer stürzte, verletzte sich dabei aber nicht. An der Türe des Pkw entstand ein Sachschaden von ca. 100 Euro, das Fahrrad wurde nicht beschädigt.

GÜNZBURG. Am späten Freitagvormittag kam es in Günzburg zu einem Verkehrsunfall, als ein 62 jähriger Pkw Fahrer in der Kantstraße rückwärtsfuhr, um eine Parklücke zu erreichen, an der er davor vorbeigefahren war. Dabei übersah er eine 32 jährige die mit ihrem Pkw bereits hinter ihm aufgeschlossen hatte. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Verletzt wurde allerdings niemand. Der Gesamtschaden beläuft sich auf etwa 1000 Euro.

GÜNZBURG. Freitagmittag streifte eine 62 jährige Pkw Fahrerin beim Ausparken vor der Apotheke in der Bahnhofstraße in Günzburg einen anderen, geparkten Pkw. Dabei entstand ein Sachschaden von ca. 800 Euro. Die Unfallverursacherin kam ihrer gesetzlichen Verpflichtung umgehend nach und informierte die Polizei Günzburg von ihrem Malheur, so dass der Unfall aufgenommen werden konnte.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

GÜNZBURG. Ein grauer VW-Touran, der in der Zeit von Mittwoch, 15.07. bis Freitag, 17.07. auf den frei befahrbaren Anwohnerparkplätzen am Marktplatz 10 in Günzburg geparkt war, wurde in diesem Zeitraum von einem bislang unbekannten blauen Fahrzeug angefahren. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 1000 Euro. Die weiteren Ermittlungen führen die Unfallfluchtfahnder, dennoch werden mögliche Zeugen des Vorfalls gebeten, sich bei der Polizei Günzburg unter der Rufnummer 08221/9190 zu melden.

Sachbeschädigung durch Graffiti

GÜNZBURG. In der Zeit von Montag, 13.07. bis Freitag, 17.07. wurde der Bauwagen der „Royal Rangers“-Pfadfinder in der Schopfelerstraße in Günzburg von bislang unbekannten Tätern beschmiert. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 200 Euro. Das Gartengrundstück, auf welchem sich der Bauwagen befindet, ist nicht eingezäunt und frei zugänglich. Mögliche Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei Günzburg unter der Rufnummer 08221/9190 zu melden.

Verkehrsunfall mit Sachschaden

URSBERG. Am Freitag, den 17.07.2020 gegen 12:40 Uhr, übersah eine 57-jährige Frau beim Ausparken aus einem Parkplatz im Ignaz-Dietrich-Ring einen hinter ihr fahrenden Pkw eines 33-jährigen Fahrers. Beim anschließenden Zusammenstoß entstand ein Sachschaden von ca. 2.000 Euro.

Fahrzeugführer unter Alkohol- und Drogeneinfluss

LEIPHEIM. Am Freitag, den 17.07.2020, gegen 16:30 Uhr, teilten mehrere Verkehrsteilnehmer mit, dass sich auf der Autobahn A8, Ri. Stuttgart, zwischen den Anschlussstellen Günzburg und Leipheim, ein Fahrzeug befindet, welches in Schlangenlinie unterwegs sei und zudem Lkw ausbremse. Eine Streife konnte das Fahrzeug an der Anschlussstelle Leipheim feststellen und einer Kontrolle unterziehen. Dabei wurde nicht nur festgestellt, dass der 31-jährige Fahrer unter massivem Alkohol- und Drogeneinfluss steht, sondern dass er auch keine Fahrerlaubnis mehr hat. Beim ihm wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige u.a. wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die 36-jährige Lebensgefährtin, die Fahrzeughalterin und Beifahrerin war, erwartet eine Anzeige wegen Ermächtigung als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Da sie einen Führerschein hat und nicht alkoholisiert war, durfte sich nach Durchführung der Maßnahmen die Fahrt fortsetzen.

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