Unterrichtsbetrieb an den Schulen vom 16.03. bis einschließlich 19.04.2020 eingestellt
Bedauerlicherweise entwickelt sich der Prozess um COVID-19 sehr dynamisch. Daher wird der Unterrichtsbetrieb an den Schulen ab Montag, den 16. März bis einschließlich der Osterferien eingestellt. Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen für die bayerischen Schulen. (Stand: 13.03.2020, 15:45 Uhr) :
- Konsequenzen für Schülerinnen und Schüler
- Konsequenzen für Schulleiterinnen und Schulleiter
- Konsequenzen für Lehrkräfte und sonstiges an der Schule tätige Personal
- Konsequenzen für Erziehungsberechtigte – Notfallbetreuung
Hinweise zu:
- Schulartspezifischen Sonderregelungen zu Abschlussprüfungen, Leistungserhebungen und Übertrittsverfahren
- Stornokosten für Schülerfahrten/Schüleraustauschmaßnahmen
- Präsenzveranstaltungen der Staatlichen Lehrerfortbildung
Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo zur Einstellung des Unterrichtsbetriebs an den Schulen bis einschließlich der Osterferien: „Ich möchte mich herzlich bei unseren Lehrkräften bedanken. Wir befinden uns in einer herausfordernden Zeit, die uns viel Flexibilität abverlangt. Mein Eindruck ist, dass die Schulen sehr umsichtig mit der Situation umgehen.“
Wie den entsprechenden Informationsseiten des Robert Koch Instituts bzw. der Presse zu entnehmen ist, hat sich sowohl die Zahl der zum Risikogebiet erklärten Regionen vergrößert als auch das Maßnahmenpaket in den umliegenden Ländern verschärft. Diese Entwicklung hat die Bayerische Staatsregierung zu der Entscheidung bewogen, jegliche Schulveranstaltung und damit den Unterrichtsbetrieb an den Schulen bis einschließlich der Osterferien einzustellen.
Hierzu wird eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie dem bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ergehen, die für alle Schulen in Bayern gilt.
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