Coronavirus: besondere Situation erfordert besonderes Handeln

Hygieneratschläge einhalten – Stadtgemeinschaft pflegen

Auch in Günzburg spürt man: wir leben momentan in einer besonderen Situation, die Herausforderungen mit sich bringt. Wichtig für die Große Kreisstadt ist, das öffentliche Leben aufrecht zu erhalten, sich dabei jedoch um die Sicherheit für die Menschen zu kümmern. Die Stadtverwaltung Günzburg steht dabei in engem Austausch mit dem Landratsamt Günzburg als Sicherheitsbehörde sowie dem dortigen Gesundheitsamt, der für Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Fachstelle. Als verantwortliche Behörde prüft dieses beispielsweise anstehende Veranstaltungen im Forum am Hofgarten. Doch auch jeder einzelne kann dazu beitragen, dass es zu weniger schweren Krankheitsfällen kommt. Für das städtische Alten- und Pflegeheim der Heiliggeist-Spitalstiftung werden weitere Maßnahmen getroffen.

Oberbürgermeister Gerhard Jauernig appelliert: „Halten Sie sich bitte an die mittlerweile schon oft kommunizierten Hygieneratschläge, verzichten Sie auf unseren beliebten Handschlag als Begrüßungsformel, waschen Sie sich die Hände und halten Abstand – all das kann helfen.“ Darüber hinaus kann es klug sein, für sich Aufzeichnungen anzufertigen, wann man mit wem zusammen war. Im Falle einer Infektion kann das die Kontaktaufnahme mit diesem Personenkreis erleichtern.

„Hierbei geht es ausdrücklich nicht um Panikmache, sondern um Umsicht. Wir dürfen der Entwicklung nicht hinterherlaufen. Wichtig ist, dass alle mitwirken, auch wenn sich jeder etwas einschränken muss“, so Jauernig.

Oberbürgermeister Gerhard Jauernig lädt ein, in den nächsten Tagen die Stadtgemeinschaft ganz besonders zu pflegen. So könne älteren oder geschwächten Menschen im Umfeld, die einer stärkeren Gefahr ausgesetzt sind, angeboten werden, Erledigungen in öffentlichen Räumen zu übernehmen. „Leben wir unsere Nachbarschaft. Miteinander sind wir stark“, sagt Jauernig.

Für das städtische Alten- und Pflegeheim der Heiliggeist-Spitalstiftung werden im Rahmen des Hausrechts weitere Maßnahmen für die Fürsorge gegenüber den Bewohnern getroffen:

  1. Bis zum 30. April sind Besuche in der Einrichtung verboten. Alle Angehörigen sind informiert und reagierten mit großem Verständnis und Dank auf die strenge Regelung zum Schutze der Bewohner. Ausnahmen sind therapeutisch oder medizinisch notwendige Besuche, das Betreten von Handwerker für nicht aufschiebbare bauliche Maßnahmen am Gebäude sowie durch Angehörige bei Vorliegen eines dringenden Notfalls.
  2. Alle Veranstaltungen im Hause, bei denen Teilnehmer von außen gekommen wären (z.B. Gottesdienst), sind bis Ende April abgesagt.
  3. Die Bewohner werden keine öffentliche Veranstaltung bis Ende April besuchen.
  4. Erkältete, bzw. grippale Bewohner bleiben drei Tage in Quarantäne.
  5. Die Reinigungsfirma wurde angewiesen desinfizierend zu putzen.

Alle aktuellen Informationen sind unter https://www.landkreis-guenzburg.de/ zu finden oder per Telefon unter 09131/6808-5101 zu erfragen.

Bild: pixabay/iXimus

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