Staatsregierung untersagt „Click & Collect“
Günzburg. Aufgrund der Untersagung von „Click & Collect“ im Rahmen von § 12 der 11. BayIfSMV (im Gegensatz zur Rechtslage bei 9. und 10. BayIfSMV) kann daher auch im Rahmen von § 22 der 11. BayIfSMV bei geschlossenen Bibliotheken keine Abholung mehr erfolgen. Die Möglichkeit der Abholung bei an sich geschlossenen Geschäften würde den Sinn und Zweck der Schließung aller für den täglichen Bedarf verzichtbaren Geschäfte konterkarieren, so das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.
Die Stadtbücherei muss somit vorläufig bis zum 10. Januar schließen.