Mit der Zeit verblassen witterungsbedingt oder durch den Besuch in der Waschanlage die Buchstaben und Zahlen auf den Kennzeichenschildern und es wird immer undeutlicher. Hier stellt sich oftmals die Frage, ob das Kennzeichenschild selbstständig nachgebessert werden darf.
Die Kennzeichen müssen bestimmten Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entsprechen. Auch wenn der Griff zu Edding & Co. naheliegend ist, um die Erkennbarkeit der Buchstaben- und Zahlenkombination auf Ihrem Kennzeichenschild wiederherzustellen, wird die Vorschriftsmäßigkeit mit einer Korrektur durch einen Farbstift nicht wiederhergestellt und sollte daher unterlassen werden.
Die Zulassungsbehörde weist darauf hin, dass in solchen Fällen eine Neuprägung des Kennzeichenschildes erforderlich ist. Anschließend muss das Kennzeichenschild der Zulassungsbehörde vorgelegt werden, um auf diesem die Stempelplakette anbringen zu können.
Ein Verstoß gegen die Vorgaben zur Ausgestaltung der Kennzeichen erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Das Team des LandkreisBürgerBüros berät gerne und steht unter der Rufnummer 08221/95-999 jederzeit zur Verfügung. Weitere Informationen, insbesondere über die vorzulegenden Unterlagen bei der Zulassungsbehörde, gibt es auch auf der Homepage www.landkreis-guenzburg.de unter der Rubrik „LandkreisBürgerBüro und Verkehr“.
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