Entsorgung von Abfällen, die im Rahmen von Corona-Schnelltests anfallen

Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb gibt hierzu folgende Hinweise

Der Schutz von Mensch und Umwelt steht bei der Entsorgung von Abfällen im Vordergrund. Dies gilt insbesondere für Abfälle, die bei der Durchführung von Corona-Schnelltests anfallen.

Abfälle, die bei Corona-Schnelltests in privaten Haushalten anfallen, also den sogenannten „Selbsttests“, sind in stabilen, reißfesten Müllsäcken zu sammeln, die fest verschlossen (zum Beispiel verknotet) werden müssen. Bevorzugt sollten sie doppelt verpackt werden. Soweit spitze oder scharfe Gegenstände anfallen, müssen diese in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden, bevor sie in die Müllsäcke kommen. Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sollten vorher tropfsicher verpackt und mit saugfähigem Material umwickelt werden.

Die Müllsäcke sind direkt in die Restmüllsammelbehältnisse zu geben, deren Deckel stets geschlossen zu halten sind. Die Schnelltestabfälle dürfen nicht über Restmüllgebührensäcke entsorgt werden.

Diese Regelungen gelten auch für Einrichtungen, in denen solche Abfälle in größeren Mengen anfallen, wie Arztpraxen, Schulen, Kindertagesstätten und Unternehmen. Fallen größere Mengen an, die nicht mit den vorhandenen Restmüllgefäßen erfasst werden können, sollte hierfür ein gesonderter Container beschafft werden. Nähere Informationen hierzu gibt der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb unter Tel. 08221 – 95 456 oder kaw@landkreis-guenzburg.de.

Bild: pixabay/Alexandra_Koch

Mehr lokale News

LTE All Bundles
LTE All Bundles
Regionale Angebote
Lokale Anbieter

locally.de ist ein Gemeinschaftsprojekt von FE Webdesign und E2 Online Marketing.

So automatisieren Sie Marketing Aufgaben
Kostenfreies E-Book
Zum Marktplatz
Jetzt lesen
Or
Powered by MasterPopups
Preisrechner starten