Erlaubte Ausübung von sportlichen Aktivitäten

Lockerung der Regelungen vom 11.05.2020

Mit der Pressemitteilung vom 11.05.2020 wurde durch das Landratsamt Günzburg darüber informiert, dass kontaktloser Sport im Freien wieder möglich ist. Diese Aussage wurde mit Hintergrund einer sportlichen Ausübung der jeweiligen Sportart so getroffen. So gibt es z. B. auch im Minigolf eine Liga, es gibt Turniere und das Minigolfen wird dann als Sport praktiziert. Eine reines Minigolfen als Freizeit-Aktivität war bisher nicht zulässig.

Ebenso verhielt es sich mit ähnlichen Aktivitäten wie Fußballgolf oder Paintball im Freien.

Aufgrund der guten Entwicklung der Infektionszahlen kann die bisherige strenge Auslegung durch die Behörden weiter gelockert werden.

Da die Infektionszahlen im Landkreis Günzburg sehr positiv sind, wurde im Landratsamt Günzburg nun beschlossen, sportliche Aktivitäten (unabhängig ob als Freizeit oder Sport) großzügiger zu bewerten und einer Ausübung im Freien unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen zuzustimmen.

Bild: pixabay/eberhartmark

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