Feiertage und Allerheiligen: Gemeinsames Gedenken ja, aber bitte mit Mund-Nasen-Schutz

Landrat Hans Reichhart hat mit Vertretern der Kirchen gesprochen

Allerheiligen, Volkstrauertag, St. Martin und Weihnachten stehen vor der Tür. Der Landrat des Landkreises Günzburg, Hans Reichhart, hat daher mit den Dekanen der katholischen und evangelischen Kirche im Landkreis gesprochen, um gemeinsam eine Linie zu finden, wie man zugleich gedenken, feiern und den Regelungen aus der bayerischen Corona-Ampel entsprechen kann.

Der Volkstrauertag gehört als Tag des Erinnerns und Mahnens zu den wesentlichen Veranstaltungen im Jahreskalender. Gleichzeitig ist der Volkstrauertag auch geprägt von der Teilnahme vieler Menschen, die den Corona-Risikogruppen zuzurechnen sind.

Im Gespräch mit dem katholischen Dekan Klaus Bucher und dem evangelischen Dekan Jürgen Pommer wurde vereinbart, dass beide darauf hinwirken, dass Ansprachen, die üblicherweise an Ehrenmalen gehalten werden, im Anschluss an die Gottesdienste in den Kirchen gehalten werden können. Kranzniederlegungen werden anschließend durch den Bürgermeister allein erfolgen oder bereits im Vorfeld vollzogen werden.

Für kirchliche Feste wurde in der aktuellen Fassung der Infektionsschutzverordnung eine Teilnahmebegrenzung unter freiem Himmel abgeschafft. Dies wird den Landkreis Günzburg gerade an Allerheiligen vor Herausforderungen stellen. Gleichzeitig ist es wichtig, an diesem Tag des Miteinanders und Gedenkens auch die so wichtige Mitmenschlichkeit und Gemeinschaft abzubilden.

Der Landkreis ist daher mit den Kirchen übereingekommen, dass an Allerheiligen auf den Friedhöfen eine Maskenpflicht besteht, sodass auf den Friedhöfen zwischen Einzelpersonen beziehungsweise Familienverbünden „lediglich“ der entsprechende Abstand gehalten werden muss.

Weihnachten als Fest der Familie und der Hoffnung ist gerade in der aktuellen Zeit für viele Menschen von besonderer Bedeutung. Dazu gehören auch die Gottesdienste. Hier ist der Landkreis Günzburg mit den Dekanen so verblieben, dass die Gottesdienste möglichst unter freiem Himmel veranstaltet werden. Entsprechend den Regelungen zu Allerheiligen, würde der Landkreis auch hier gegebenenfalls eine Maskenpflicht aussprechen, sofern dies von den Kirchen gewünscht wird.

Bild: pixabay/Caniceus

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