Feuerwerk an Silvester auf Plätzen und Straßen verboten – nur mit Test Besuch im Krankenhaus

Landkreis Günzburg erlässt neue Allgemeinverfügung

Der Landkreis Günzburg erlässt mit Wirkung zum 21.12.2020 eine neue Allgemeinverfügung und widerruft damit die Allgemeinverfügung vom 30.11.2020. Die neue Verfügung betrifft im Wesentlichen zwei Bereiche: Besuche in Sozialeinrichtungen und Krankenhäusern und den Gebrauch von Feuerwerkskörpern an Silvester.

Es bleibt dabei, dass Seniorenheime und andere soziale Einrichtungen nur mit einem negativen Corona-Test betreten werden dürfen. Das Ergebnis darf dabei weiterhin nicht älter als 24 Stunden alt sein, der Test selbst nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Diese Regelung gilt nun auch für den Besuch von Krankenhäusern im Landkreis Günzburg, ebenfalls für stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Zudem ist jeder Besucher der Einrichtungen verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen.

Ergänzend zur Ausgangssperre, die bayerweit von 21 Uhr bis 5 Uhr auch über Silvester gilt, erlässt der Landkreis Günzburg die Verfügung, dass auf allen öffentlichen Plätzen und Straßen das Abbrennen und das Mitführen von größeren Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 im Sinne des Sprengstoffgesetzes, untersagt ist. Grund für die strenge Handhabung ist, dass der Landkreis noch immer sehr hohe Inzidenzzahlen aufweist. Es soll verhindert werden, dass die Kapazitäten in den Krankenhäusern durch Verletzte aufgrund von Silvesterunfällen gebunden werden und nicht mehr für die Menschen zur Verfügung stehen, die an Corona erkrankt sind oder anderweitig einer ärztlichen Behandlung bedürfen. 

Die Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landkreises Günzburg eingesehen werden.

Bild: pixabay/DeltaWorks

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