Frist für Anträge auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2018/2019

Das Landratsamt weist darauf hin, dass nur noch bis zum 31. Oktober 2019 die Möglichkeit besteht, die Erstattung der Schulwegkosten für das Schuljahr 2018/2019 zu beantragen.

Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die auf ihrem Schulweg nicht mehr kostenfrei befördert werden. Dies sind Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, an Fachober- und Berufsoberschulen sowie für Schüler im Teilzeit- und Blockunterricht an Berufsschulen.

Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung mit den Originalfahrbelegen für das Schuljahr 2018/2019 muss spätestens bis 31. Oktober 2019 (Aussschlussfrist) dem Landratsamt Günzburg vorliegen.

Der Antrag ist von der Schule auf der Rückseite zu bestätigen.

Die Fahrtkosten werden allerdings nur insoweit erstattet, als die Familienbelastungsgrenze von 440,00 € überschritten wird. Bezieht ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), werden die von ihm aufgewendeten Kosten der notwendigen Beförderung in voller Höhe erstattet. In diesem Fall ist ein entsprechender Nachweis für August 2018 dem Antrag beizulegen. Voraussetzung ist jedoch jeweils, dass die nächstgelegene Schule besucht sowie der günstigste Tarif gewählt wird.

Entsprechende Antragsformulare sind bei den Schulen bzw. beim Landratsamt Günzburg, An der Kapuzinermauer 1, im Landkreisbürgerbüro oder auf Zimmer-Nr. 2.72 (Schülerbeförderung), Telefon: 08221/95-207 erhältlich. Die Anträge können auch heruntergeladen werden unter: https://bildung.landkreis-guenzburg.de/familien/schulenausbildung/schuelerbefoerderung

Bild: pixabay/balticmedia

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