Fußgängerzone in der Altstadt ab Öffnung des Handels und der Gastronomie

Sommerregelung auf dem Marktplatz noch ausgesetzt

Normalerweise heißt es in Günzburg ab dem 1. März: Fußgänger haben wieder Vorrang auf dem Günzburger Marktplatz und in den Altstadtgassen. Automatische Polleranlagen versperren den Weg. „Der nördlichste Marktplatz Italiens“ gehört dann bis zum 31. Oktober wieder den Gästen der Freiluftgastronomie, den Kunden der Geschäfte, den Fußgängern und den spielenden Kindern. Diese Regelung wird ausgesetzt bis der Handel und die Gastronomie wieder öffnen dürfen.

„Wir reagieren auf die anhaltende Schließung der Gastronomie sowie des Einzelhandels und stellen den Marktplatz weiterhin für das Abholgeschäft als Überfahrt und Parkplatz zur Verfügung. Sobald die Geschäfte und Gaststätten wieder besucht werden dürfen, hat das Verweilen auf unserem wunderschönen Marktplatz wieder Vorrang und wir garantieren durch die Sperrung Sicherheit“, erklärt Oberbürgermeister Gerhard Jauernig. Diese Regelung decke das größtmögliche Spektrum an Interessen ab.

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