Fußgängerzone vorerst aufgehoben – Hilfe für Handel und Gastronomie

OB Jauernig: ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche Maßnahmen

Die Stadtverwaltung Günzburg führt solange die Gastronomie aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen bleiben muss und damit von Dienstagabend ab bis vorerst Ende Mai die Winterregelung am Marktplatz ein. Das bedeutet: die elektrischen Poller bleiben im Boden versenkt, der KFZ-Verkehr darf im Schritttempo fließen und der Marktplatz dient als erweiterter Parkraum.

Oberbürgermeister Gerhard Jauernig erklärt: „Unsere momentan ungewöhnliche Zeit erfordert ungewöhnliche Maßnahmen. Deshalb darf in Günzburg nun im Frühling eine Winter-Regel gelten. Wir wollen unsere notleidende Gastronomie sowie den Handel unterstützen, wo wir können. Unser Herzstück der Altstadt ist in der warmen Jahreszeit ein Ort der Begegnung mit hoher Aufenthaltsqualität durch die Freiluftgastronomie sowie den Kultursommer. Der Schutz der Gesundheit unserer Bürger hat absoluten Vorrang. Nachdem wegen der Corona-Pandemie diese Versammlungen zurzeit weder erlaubt noch gewünscht sind, öffnen wir den Marktplatz für die Geschäftsarten, die möglich sind. Eine direkte Zufahrt mit dem Auto erleichtert das Abhol-Geschäft und macht es unseren Günzburgern bequem vor Ort einzukaufen, bzw. sich ihr Essen mitzunehmen.“

Bildunterschrift: Von Dienstagabend ab bis vorerst Ende Mai gilt die Winterregelung am Marktplatz. Das bedeutet: die elektrischen Poller bleiben im Boden versenkt, der KFZ-Verkehr darf im Schritttempo fließen und der Marktplatz dient als erweiterter Parkraum.

Foto: Philipp Röger für die Stadt Günzburg

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