Auf Bitte des Bayerischen Staatsministers Joachim Herrmann weist das Landratsamt Günzburg nochmals auf die Härtefallregelung für Straßenausbaubeiträge hin:
Beitragszahler, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen und durch diese in unzumutbarer Weise belastet wurden, sollen durch den Freistaat Bayern finanziell entlastet werden. Hierfür wird ein Härtefallfonds mit einmalig 50 Millionen Euro eingerichtet. Entsprechende Anträge auf Teilrückerstattung von gezahlten Straßenausbaubeiträgen können seit dem 01. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2019 bei der Regierung von Unterfranken schriftlich oder digital gestellt werden. Für die Anträge gelten ein Selbstbehalt von 2.000 Euro und eine Einkommensobergrenze von 100.000 Euro, bei Zusammenveranlagten von 200.000 Euro. Über die Leistungen aus dem Härtefallfonds entscheidet eine unabhängige Kommission.
Nähere Informationen sowie Antragsformulare sind erhältlich auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter www.strabs-haertefall.bayern.de.
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