Info-Broschüre: ‘Regeln zur Freizeit an Gewässern’

Die beliebte Broschüre des Landratsamtes „Regeln zur Freizeit an Gewässern“ ist nachgedruckt worden und nun wieder kostenlos beim Landratsamt Günzburg (Landkreisbürgerbüro) und der Außenstelle Krumbach erhältlich – und auch weiterhin im Internet abrufbar.

Diese Broschüre fasst den Inhalt der Regelungen zum „Gemeingebrauch“ und viele weitere Regelungen für die Freizeitausübung an Flüssen und Seen allgemeinverständlich zusammen. Auf 24 farbigen Seiten ist zu lesen, was an welchem Gewässer erlaubt oder verboten ist. Übersichtskarten zeigen die Lage wichtiger Seen auf. Daneben gibt es Tipps zu den schönsten heimischen Badegewässern. Auch über die Zulassung bzw. Genehmigung von Booten sind Informationen enthalten.

Der Landkreis Günzburg ist reich an Baggerseen. Viele sind zu wertvollen Biotopen oder schönen Landschaftsseen geworden, viele werden als begehrte Bade- und Freizeitseen angenommen. Sieben Badeseen sind „EU-Badegewässer“. Der Landkreis hat auch zahlreiche besonders schöne Flüsse zu bieten. Für Badende, Windsurfer, Bootsfahrer und andere Freizeitsuchende ist also allerlei geboten.

Bei der großen Zahl von Besuchern aus nah und fern sind hier aber Probleme und Konflikte nicht ausgeschlossen. Gefahren können entstehen durch den Kiesabbaubetrieb, Schwemmsandbereiche und auch dadurch, dass sich z. B. Surfer und Badende in die Quere kommen. Das gemeinsame Baden von Hund und Mensch ist aus hygienischen Gründen bedenklich. Manche Seen sollen wiederum aus Gründen der Ökologie von den Freizeitaktivitäten verschont bleiben. Durch die getroffenen Regelungen zum „Gemeingebrauch“ will das Landratsamt solche Konflikte vermeiden helfen.

Tipps des Landratsamtes Günzburg – Der rücksichtsvolle Erholungssuchende beachet:

  • Hunde können Krankheitserreger übertragen. Viele Badegäste fühlen sich durch Hunde belästigt oder gefährdet. Ein „Hunde-Badeverbot“ gilt an den in dem Infoheft genannten Seen vom 1. Mai bis 30. September. An den anderen Seen darf der Hund ins Wasser.
  • Schilf- und Röhrichtbestände sind für den Naturhaushalt sehr wertvoll. Das Betreten bzw. Befahren solcher Flächen ist daher verboten.
  • Bootsfahrer und Surfer müssen auf andere, insbesondere Badegäste, besondere Rücksicht nehmen.
  • Abfälle nehmen Sie bitte wieder mit nach Hause! Bitte, lassen Sie nie Glasflaschen oder Scherben zurück! Badegäste könnten sich verletzen. Lebensmittelabfälle ziehen Tiere an, die Krankheitserreger übertragen.
  • Autos dürfen nur auf ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. Kommen Sie doch auch mal mit dem Fahrrad!
  • Rettungswege unbedingt freihalten – das kann auch Ihr Leben retten!
  • Laute Musik stört Nachbarn und Tiere. Deshalb: Radio leise stellen bzw. zu Hause lassen!
  • Füttern Sie keine Schwäne, Gänse und Enten, denn deren Kot verunreinigt das Wasser und die Badestrände.
  • Eltern: Verlieren Sie die Kinder nicht aus den Augen; ein See ist gefährlicher als ein überwachtes Schwimmbad.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf andere Badende, besonders auf Kinder!

Weitere Informationen im Internet und Download der Broschüre unter www.landkreis-guenzburg.de, Auswahl Natur und Umwelt / Wasserrecht / Freizeit an Gewässern

Bild: Pixabay/ ThorstenF 

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