Inzidenzwert über 35: Landratsamt ordnet Allgemeinverfügung an

Maskenpflicht in Schulen und private Feiern nur noch bis 10 Personen erlaubt

Der Landkreis Günzburg erlässt mit dem heutigen Sonntag eine Allgemeinverfügung für das Tragen von Masken in weiterführenden Schulen.

Die Allgemeinverfügung tritt ab Montag, 19.Oktober 2020 für alle Schulen im Landkreis Günzburg inkraft. Sie wird bis zum 26. Oktober 2020 gelten. Sollte sich die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Günzburg nach diesem Zeitraum noch immer über einem Schwellenwert von 35 bzw. 50 pro 100.000 Einwohnern bewegen, treten die laut BayIfSMV geregelten Vorgaben entsprechend der Ampelstufe „Gelb“ bzw. „Rot“ inkraft. Schülerinnen und Schüler und deren Eltern werden noch am Sonntag über die Schulen informiert.

Mit der Allgemeinverfügung ergeht zugleich die dringende Bitte an die Grundschulkinder im Landkreis, dass auch sie im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dies wird über die Schulen auch an die Eltern kommuniziert. Bei dem derzeitigen Infektionsgeschehen an hiesigen Schulen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung laut Landratsamt dringend angeraten. Das Tragen der Maske hat im Verlauf den Vorteil, dass Kinder, die Kontakt zu Corona-positiv getesteten Mitschülern hatten, eine Woche statt 14 Tage in Quarantäne müssen.

Weitere Vorgaben nach der Allgemeinverfügung für den Landkreis Günzburg sind:

  • Es besteht eine Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden.
  • Es besteht Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5.
  • Es besteht Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.
  • Private Feiern und Kontakte werden auf 2 Hausstände oder auf 10 Personen beschränkt
  • Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
  • Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

Der Grund für das Erlassen der Allgemeinverfügung für den Landkreis Günzburg: Am heutigen Sonntag (18.10.2020) ,wurde der Schwellwert der 7-Tage-Inzidenz von 35 pro 100.000 Einwohnern mit einem Wert von aktuell 47,23 überschritten und liegt damit im aktuellen bayerischen Durchschnitt. Die Regeln der Allgemeinverfügung des Landkreises orientieren sich an der aktuellen Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Dem Landratsamt ist bewusst, dass die Regelungen, die mit der Allgemeinverfügung gelten, Einschränkungen für die Menschen im Landkreis nach sich ziehen. Diese Regelungen dienen dazu, das Ausbruchsgeschehen in den Griff zu bekommen.

Landrat Hans Reichhart: „Ich bitte sie alle inständig, sich an diese Maßnahmen zu halten. Das Corona-Virus ist nach wie vor ansteckend und keine Sache, die man auf die leichte Schulter nehmen kann. Vielen Dank für ihr Verständnis – auch, wenn es schwerfällt und Treffen im großen Freundeskreis derzeit nicht mehr möglich sind.“

Stand heute wurde bekannt, dass 10 Klassen einer weiterführenden Schule im südlichen Landkreis Günzburg in Quarantäne gehen müssen. Das Landratsamt hat über die Schule alle Schülerinnen und Schüler und deren Eltern über die Quarantäneanordnung informiert. Die einzelnen Details wird das Landratsamt morgen mit den Familien besprechen. Grund für die Quarantäne ist der positive Corona-Test einer einzelnen Person, die mit allen Klassen Kontakt hatte.

Bild: pixabay/Alexandra_Koch

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