Ab Sonntag neue Regelungen
Der Landkreis Günzburg hat an drei aufeinanderfolgenden Tagen den 7-Tage-Inzidenzwert von 50 überschritten. Aufgrund dieses neuen Inzidenzbereichs zwischen 50 und 100 gelten ab Sonntag, 21.03.2021 verschiedene Änderungen.
Geschäfte dürfen nur noch für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum öffnen. Es gilt damit das Prinzip „Click and Meet!“. Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher als ein Kunde je 40 m² der Verkaufsfläche sein. Der Ladenbetreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben. Selbstverständlich gilt für Kunden weiterhin FFP2-Maskenpflicht.
Kontaktfreier Individualsport im Außenbereich ist nur bis maximal 5 Personen aus zwei Haushalten (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet) erlaubt. Ebenso ist kontaktfreier Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucher nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Allerdings gibt es dafür vier Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen: Die zulässige Besucherzahl richtet sich nach dem vorhandenen Besucherraum, bei dem ein Mindestabstand von 1,5 m zuverlässig gewahrt werden muss. Für die Besucher besteht FFP2-Maskenpflicht und der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Außerdem hat der Betreiber die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.
Die Regelungen zur Kontaktbeschränkung gelten unverändert weiter. Es dürfen sich somit wie bisher bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet werden.
Die Entwicklung der Inzidenzzahlen wird täglich auf der Homepage des Landkreises Günzburg veröffentlicht.
Wöchentliche Inzidenzeinstufung des Landkreises Günzburg für den Schul- und Kinderbetreuungsbetrieb
Der maßgebliche 7-Tage-Inzidenzwert beträgt nach der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (RKI) zum Stand 19.03.2021, 03:33 Uhr, im Landkreis Günzburg 74,0 Fälle in den letzten 7 Tagen je 100.000 Einwohner. Somit findet in der Woche vom 22.03.2021 bis 28.03.2021 in den Schulen unseres Landkreises Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,50 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Falls diese Voraussetzung nicht gegeben ist, findet Wechselunterricht statt. Die Schulen informieren ihre Schülerinnen und Schüler, in welcher Form der Unterricht stattfindet. Außerdem gilt für diese Kalenderwoche in Bezug auf die Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige der eingeschränkte Regelbetrieb, also die Betreuung in festen Gruppen. Sollte während der o.g. Woche der Inzidenzwert von 50 unterschritten oder der Inzidenzwert von 100 überschritten werden, hat dies keine Auswirkung auf die damit verbundenen Regelungen. Die wöchentliche Einstufung des Inzidenzwertes wird immer freitags auf der Homepage des Landkreises Günzburg unter https://www.landkreis-guenzburg.de/covid-19/schulen-und-kindergaerten sowie im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht.
Nicht zuletzt teilt das Landratsamt mit, dass ab sofort auch im Landkreis Günzburg wieder mit dem Impfstoff von AstraZeneca weitergeimpft wird. Alle Menschen, deren Impfungen zurückgestellt wurden, werden entsprechend informiert.
Bild: pixabay/geralt