Wildschweine und Hausschweine vom Virus bedroht – ungefährlich für Menschen
Die Meldung hat Tierhalter und Veterinärämter heute (10.09.2020) in Alarmbereitschaft versetzt: Im Bundesland Brandenburg ist der erste amtlich bestätigte Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein festgestellt worden.
Franz Schmid vom Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Landkreis Günzburg ist froh, dass unsere Region bisher von der Afrikanischen Schweinepest verschont geblieben ist. Dennoch treffen er und sein Team bereits seit Monaten Vorbereitungen für den Ernstfall. Zusammen mit dem Betreiber eines Teilstücks der A8 wurden die Zäune entlang der Autobahn überprüft und gewartet. Wildschweine werden so daran gehindert, an Rastanlagen im Müll nach Nahrung zu suchen. Darüber hinaus hat der Landkreis bereits aus bereitgestellten Mitteln einen Kühltransporter für etwaige Kadaver gekauft, der sofort Einsatzbereit wäre. Veterinäramt und die Jägerschaft im Landkreis stehen im engen Austausch. So wird derzeit darauf geachtet, dass der Wildschweinbestand möglichst gering bleibt. Nicht zuletzt wird zurzeit ein mobiles Bergungsteam zusammengestellt, das verendete Tiere schnellstmöglich aufspürt, um eine potentielle Verbreitung des Virus zu verhindern.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tierseuche, die nur bei Haus- und Wildschweinen auftritt. Für den Menschen und andere Tierarten ist das Virus ungefährlich. Schweinehaltende Betriebe sind aufgerufen, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Für Fragen zum aktuellen Geschehen und dessen Auswirkungen wurde am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine ASP-Hotline (Telefonnummer 09131 / 6808 5700) eingerichtet.
Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sind abrufbar unter www.stmuv.bayern.de/asp.htm und www.lgl.bayern.de/asp.htm. Die Kontaktdaten der Dachstelle Export finden sich unter www.kblv.bayern.de/dachstelle_export/index.htm. Sie ist Ansprechpartner für Fragen zur Zulässigkeit des Verbringens von Schweinen, Schweinefleisch und Schweinefleischprodukten in andere EU-Mitgliedstaaten oder den Export außerhalb der EU neben dem zuständigen Veterinäramt vor Ort.
Bildunterschrift: Kühltransporter und Jäger des Landkreises
Bild: Jenny Schack