Leipheimer Kinderfest erhält hohe Auszeichnung

Aufnahme in das Bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO

Für die Leipheimer war und ist das Kinderfest etwas ganz Besonderes. Nun hat auch ein Expertengremium entschieden, dass das Kinderfest erhaltenswert ist.

Am 31. März 2020 fiel die Entscheidung des Bayerischen Ministerrats: Das Leipheimer Kinderfest wird in das Bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO aufgenommen. Grundlage für die
Entscheidung war das Gutachten eines unabhängigen Expertengremiums, das alle in Bayern eingereichten Anträge auf Basis der Kriterien des UNESCO-Übereinkommens anhand einheitlicher Maßstäbe fachlich bewertet habe, so Minister Albert Füracker in einer Mitteilung an die Stadt Leipheim. Eine „gelungene Bewerbung“ hätte die Stadt eingereicht, so der Minister in seinem Brief an Bürgermeister Christian Konrad weiter.

Schnitterreigen – traditioneller Tanz
Bild: Stadt Leipheim

Christian Konrad sieht die Aufnahme in das Landesverzeichnis mit Freude: „Es ehrt die Stadt Leipheim und das Kinderfest, dass die Experten die Bedeutung des Kinderfests für die städtische Gesellschaft, sein kulturelles Erbe und seine identitätsstiftende Wirkung anerkennen. Das Kinderfest ist vor mehr als 200 Jahren nach schwierigen Zeiten entstanden. In 200 Jahren
gab es immer wieder schwierige Zeiten – so wie auch im Moment – die von den Leipheimern durchlebt und schließlich gemeinsam überstanden wurden. Auch dafür steht das Kinderfest.“

Nicole Schneider, bei der Stadt Leipheim zuständig für das Kinderfest, hatte die Aufgabe, der Kommission die historischen Hintergründe, die bis heute bestehenden Elemente des Fests und seine Bedeutung für Menschen und
Stadt darzulegen. Denn das Fest, so ihre Einschätzung, müsse im größeren Kontext einer Kulturform gesehen werden, die einerseits Kontinuität vermittle und andererseits in den letzten 200 Jahren auf gesellschaftliche und politische Veränderungen reagiert habe. Auch die Bedeutung für den Zusammenhalt der städtischen Gesellschaft, der identitätsstiftende Charakter und die Leistungen im Bereich der Integration spielten in den umfangreichen Bewerbungsunterlagen eine wichtige Rolle.

In einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 2. April 2020, in der die Aufnahme ins Landesverzeichnis verkündet wurde, heißt es nun über das Kinderfest: „Das Leipheimer Kinderfest mit Tänzen, Umzügen, Spielen und Festsprüchen geht auf die Erntedankfeste nach der großen Hungersnot
von 1815/16 zurück. Das für die Stadt und die Region zentrale Fest vermittelt historisches Wissen und steht unter dem Gedanken der Nachhaltigkeit.“ „In Bayern genießen die Pflege und der Erhalt des immateriellen Kulturerbes einen sehr hohen Stellenwert. Das Bewusstsein für die kulturelle Vielfalt der Traditionen im Freistaat stärkt das Wir-Gefühl und trägt entscheidend zum sozialen Zusammenhalt bei, auf den es gerade in dieser schwierigen Zeit besonders ankommt. Ich freue mich sehr, dass das Bayerische Landesverzeichnis um 13 Kulturformen erweitert wird“, teilte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker in einer Pressemitteilung mit. Weiter heißt es, das immaterielle kulturelle Ausdrucksformen wie Bräuche, Feste, Musik, Theater und Tanz sowie überliefertes Naturwissen und traditionelle Handwerkstechniken ebenso wie Kunstwerke und Denkmäler zu den bedeutenden Kulturschätzen in Bayern zählen würden. Viele Menschen würden sich in der Gemeinschaft für die Bewahrung dieses kulturellen Erbes engagieren und teilen dabei ihr Wissen und Können. „Das immaterielle Kulturerbe wird von Generation zu Generation weitergegeben und dabei immer wieder neu interpretiert“, erklärte Albert Füracker weiter.

Bilder: Stadt Leipheim

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