Neun Anwesen durchsucht
LKR. NEU-ULM / LKR. GÜNZBURG. Am heutigen Mittwochmorgen, 15.07.2020 führte die Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm zum wiederholten Mal eine Durchsuchungsaktion mit Unterstützungskräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei mit dem Ziel der Beschlagnahme von Dateien mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt durch.
Die Durchsuchungen fanden in den Dienstbereichen der Polizeiinspektionen Neu-Ulm, Illertissen, Weißenhorn, Günzburg und Burgau statt. Insgesamt vollzogen die Beamtinnen und Beamten neun Durchsuchungs- und Beschlagnahme-Beschlüsse. Die Staatsanwaltschaft Memmingen führt in diesem Zusammenhang gegen neun Beschuldigte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Besitzes und/oder der Verbreitung kinder- oder jugendpornografischer Schriften.
Fünf der Tatverdächtigen sind Jugendliche oder sogar Kinder. Die Betroffenen sind insgesamt zwischen 13 und 68 Jahren alt.
Die Einsatzkräfte beschlagnahmten insgesamt 13 Mobiltelefone, vier Tablets/Laptops, zwei Computer und eine Vielzahl anderer Datenträger.
Teilweise haben die Beschuldigten die inkriminierten Dateien aus diversen Sozialen Netzwerken nur empfangen. Ein Ziel der gezielten Öffentlichkeitsarbeit – die unter anderem in Schulen durch die Präventionsbeamten stattfindet – ist die Sensibilisierung eben jenes Personenkreises.
Kinder und Jugendliche werden angehalten, sich nicht an Chat-Gruppen zu beteiligen, deren andere Mitglieder sie nicht kennen.
Gleichzeitig ergeht auch ein Appell an die Eltern, durch eine ständige Kontrolle der internetfähigen Geräte sicherzustellen, dass ihre Kinder nicht mit entsprechenden Bild- oder Videodateien in Berührung zu kommen. Bereits das automatisierte Herunterladen solchen Bildmaterials auf die Endgeräte kann den Straftatbestand des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften erfüllen!
Es ist den Strafverfolgungsbehörden auf verschiedenen Wegen möglich, das Hochladen von kinder- und jugendpornografischen Bildern oder Videos ins Internet oder das Herunterladen dieser Dateien aus dem Internet zu verfolgen. In diesen Fällen müssen Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Die zuständigen Staatsanwaltschaften beantragen in der Regel Durchsuchungsbeschlüsse. Wenn dann im Rahmen einer Durchsuchung ein PC, ein Tablet, ein Smartphone oder andere digitale Datenträger mit entsprechenden Dateien festgestellt werden, dann werden diese beschlagnahmt. Solche Datenträger unterliegen in der Regel der Einziehung. Die Betroffenen bekommen die Geräte nach Abschluss des Verfahrens also nicht mehr zurück.