Registrierungspflicht für Energie-Anlagen

Betreiber von Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerken (BHWK), Batteriespeichern, KWK-Anlagen, Windenergieanlagen, Notstromaggregaten sowie Verbrauchsanlagen, die an das Hoch- oder Höchstspannungsnetz (Strom) bzw. das Fernleitungsnetz (Gas) angeschlossen sind, müssen ihre Stammdaten im Marktstammdatenregister registrieren. Darauf hat jetzt das Klimaschutzbüro des Landkreises hingewiesen.

Auch wenn die Anlage bereits seit vielen Jahren läuft, muss sie registriert werden. Sind die Anlagen bereits in alten Anlagenregistern eingetragen, so müssen diese dennoch in das neue Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden.

Die Registrierung ist verpflichtend, da ansonsten Bußgelder oder der Verlust der Einspeisevergütung drohen können.

EEG- und KWK-Anlagen, wie eine Solaranlage oder ein BHKW, die vor dem 31.Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, müssen bis 31. Januar 2021 registriert werden. Verfügt die Solaranlage allerdings über einen Batteriespeicher, so ist Vorsicht geboten. Batteriespeicher müssen gesondert bis spätestens zum 31. Dezember 2019 erfasst werden.

Ab dem 01. Juli 2017 muss die Registrierung der Anlage spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme erfolgen. In bestimmten Fällen, wenn nämlich nach dem 30. Juni 2017 eine Leistungsänderung/-Reduzierung vorgenommen wurde, ist die Registrierung schon bis 31. Juli 2019 vorzunehmen.

Anfang 2019 hat das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur alle Meldewege für Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) abgelöst. Neuanlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im neuen Marktstammdatenregister eingetragen werden. Jedoch sind auch seit Jahren laufende Bestandsanlagen zu registrieren.

Jede Anlage muss einzeln erfasst werden. Das heißt Betreiber mehrerer Anlagen müssen bspw. jedes Windrad eines Windparks, jede Solaranlage und jeden Batteriespeicher gesondert registrieren. Zunächst wird ein Benutzerkonto angelegt und die Registrierung als Anlagenbetreiber vorgenommen. Anschließend kann jede Anlage einzeln hinterlegt werden. Abgefragt werden Stammdaten wie Standortdaten, technische Anlagendaten und Kontaktdaten.

Weitere Informationen

Auf der Internetseite https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/ gibt es die ausführliche Übersicht aller Fristen, Registrierungshilfen, eine Video-Anleitung zur Registrierung und weitergehende Informationen.
Eine telefonische Auskunft ist unter Tel.: 0 228 14-3333 möglich.

Quelle: pixabay/ecoenergiafutura

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