Südlicher Landkreis Günzburg betroffen
Derzeit ist das Contact-Tracing-Team (CTT) des Landratsamtes Günzburg damit beschäftigt, bis zu 150 Schülerinnen und Schüler einer Schule im südlichen Landkreis anzurufen, um ihnen mitzuteilen, dass sie ab sofort in Quarantäne gehen müssen. Damit ist in wenigen Tagen die insgesamt dritte Schule direkt mit einem Corona-Fall konfrontiert.
Grund für die Quarantäne ist auch in diesem Fall eine positiv auf Corona-getestete Person, die mit insgesamt sechs Klassen der weiterführenden Schule Kontakt hatte. Es handelt sich um zwei Klassen der Klassenstufe 7, zwei Klassen der Klassenstufe 9, jeweils eine 11. und eine 12. Klasse.
Alle Eltern und Schüler wurden von der Schule und dem Gesundheitsamt des Landkreises über das weitere Vorgehen informiert. Dazu hat die Schule ein Schreiben des Landratsamtes an die betroffenen Eltern weitergeleitet, in dem beschrieben wird, wie sich die betroffenen Schülerinnen und Schüler nun verhalten sollen. Dem beigefügt sind auch Informationen des Bayerischen Gesundheitsministeriums.
Das MVZ Krumbach hat für morgen die Testkapazitäten hochgefahren, um alle Schülerinnen und Schüler, die heute noch erreicht werden können, zu testen. Ihnen werden entsprechende Termine zugewiesen. In solchen Fällen weist das Gesundheitsamt des Landkreises immer wieder daraufhin, dass die Betroffenen nicht selbständig Arztpraxen zur Testung aufsuchen sollen.
Die Eltern der Kinder, die in Quarantäne sind, dürfen weiterhin zur Arbeit gehen. Auch die Geschwisterkinder sind von der Quarantäne ausgenommen. Wichtig aber ist, dass das von der Quarantäne betroffene Kind zuhause getrennt von den anderen bleibt und Hygieneschutzmaßnahmen eingehalten werden. Der Grund: Sollte sich das Kind angesteckt haben, kann an dieser Stelle die Infektionskette unterbrochen werden.
Zugleich weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass ein Elternteil mit in die Quarantäne gehen kann, wenn triftige Gründe vorliegen. Was ein triftiger Grund ist, das wird gemeinsam mit dem Gesundheitsamt besprochen. Ausschlaggebend ist meist das Alter des Kindes.
Sollte ein Elternteil eine Quarantäne mit seinem Kind antreten, dann heißt dies in der Konsequenz auch, dass Einkaufen, zur Arbeit gehen oder Besuche bei Freunden für das entsprechende Elternteil nicht erlaubt sind.
Das Gesundheitsamt Günzburg wird sich so schnell es möglich ist, mit den Eltern und den Schülerinnen und Schülern in Verbindung setzen, ihre Daten aufnehmen und ihre Fragen beantworten. Die Quarantäne für die Schüler der weiterführenden Schule gilt aber ohne Ausnahme ab sofort.
Symbolbild CTT, Quelle: Jenny Schack, LRA