Grünes Versicherungskennzeichen gilt ab 1. März nicht mehr
Wer noch ein grünes Versicherungskennzeichen an seinem zulassungsfreien Fahrzeug hat, sollte sich rechtzeitig kümmern: Ab 1. März gilt nur noch das schwarze. Fahrer mit dem alten Versicherungskennzeichen haben dann keinen Versicherungsschutz mehr. Die Farbe der jeweils bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün.
Ab 1. März müssen alle Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sowie Mobilitätshilfen statt einem grünen ein schwarzes Versicherungskennzeichen tragen.
Ein zulassungsfreies Fahrzeug muss zwar nicht bei der Zulassungsbehörde des Landratsamts zugelassen werden, trotzdem gelten beim Versicherungskennzeichen strenge Regeln. Jährlich zum 1. März steht bei zulassungsfreien und versicherungspflichtigen Fahrzeugen der Wechsel des Versicherungskennzeichens an. Ab dann gilt nur noch das neue Versicherungskennzeichen, das alte des Vorjahres wird ungültig.
Die neuen Schilder erhalten Besitzer der o.g. zulassungsfreien und versicherungspflichtigen Fahrzeuge bei ihrer Versicherung. Ein korrektes Kennzeichen ist wichtig, sonst erlischt der Versicherungsschutz und man macht sich strafbar. Was viele nicht wissen: Es gibt auch Elektrofahrräder, die ein Versicherungskennzeichen tragen müssen. Bei sogenannten S-Pedelecs (auch Pedelecs 45 genannt) wird die Motorunterstützung erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet und die Leistung des Motors liegt bei 500 Watt; damit gelten sie als Kleinkrafträder.
Das Team des LandkreisBürgerBüros steht für Auskünfte gerne persönlich und telefonisch unter der Rufnummer 08221/95-999 zur Verfügung.
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