Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes in Leipheim

Um 2 Jahre verlängert

Das Landratsamt Günzburg hat die seit 2015 bestehende „vorläufige Sicherung“ des Überschwemmungsgebietes beim geplanten Flutpolder Leipheim um 2 Jahre verlängert. Die vorläufige Sicherung umfasst nun auch erstmals einige Grundstücke im Bereich der Gemarkung Unterelchingen. Die vorläufige Sicherung soll die beanspruchte Fläche vor baulichen Eingriffen schützen. Weiterhin bestehen bleiben die geltenden (weitergehenden) Festsetzungen des amtlichen Überschwemmungsgebietes der Donau, das Teile der Polderfläche betrifft.

Bei dem geplanten überregional wirkenden Rückhalte-Polder westlich von Leipheim handelt es sich um ein Teilprojekt des ganzheitlichen Hochwasserschutz-Aktionsprogramms „Schwäbische Donau“ der Bayer. Staatsregierung. Das Polder-Projekt befindet sich derzeit noch im Stadium vor dem notwendigen Raumordnungsverfahren. Erst nach der landesplanerischen Beurteilung durch die Regierung von Schwaben werden die genauen Details zum Rückhalteraum (Flutpolder) Leipheim vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth geplant. Das Landratsamt Günzburg weist darauf hin, dass für den späteren Bau des Polders ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren erforderlich sein wird, bei dem die Öffentlichkeit beteiligt wird.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Günzburg unter www.landkreis-guenzburg.de, Auswahl: „Amt / Bürgerservice / Natur und Umwelt / Wasserrecht / Hochwasserschutz im Landkreis“ * (funktioniert u. U. nicht mit dem alten Internet-Explorer). Dort können auch die zugehörigen Bekanntmachungen und Karten heruntergeladen werden.

Quelle: Pixabay – Insubria

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