Vorsprachen im Landratsamt und seinen Außenstellen ab 4. Mai mit Termin wieder möglich

Ab dem kommenden Montag bietet die Landkreisverwaltung nach vorheriger Terminvereinbarung wieder persönliche Vorsprachen an

Aus Gründen des Infektionsschutzes ist es allerdings erforderlich, persönliche Kontakte auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen, so der stellvertretende Pressesprecher, Meinrad Gackowski.  Deshalb bittet die Landkreisverwaltung zu prüfen, ob die Behördenangelegenheit nicht elektronisch erledigt werden kann, insbesondere KfZ-Zulassungsangelegenheiten über die Onlinedienst auf der Homepage der Landkreisverwaltung.

Auch in sonstigen Angelegenheiten können Landkreisbürgerinnen und -bürger sicher und verschlüsselt mit der Kreisverwaltung über www.landkreis-guenzburg.de/direkter-draht-zum-landratsamt-guenzburg kommunizieren. Ansonsten ist das Landratsamt wie gewohnt per Post, E-Mail oder telefonisch zu den üblichen Sprechzeiten, Montag – Freitag von 7.30 – 12.30 Uhr und Donnerstag zusätzlich 14.00 – 18.00 Uhr erreichbar. 

Soweit eine persönliche Vorsprache in der Landkreisverwaltung erforderlich ist und die betreffende Person keine Krankheitssymptome bezogen auf eine COVID-19 Erkrankung aufweist, wird gebeten, im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit dem zuständigen Fachbereich zu vereinbaren. Wenn es Dienstleistungen des LandkreisBürgerBüros (Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) in Günzburg oder im Kreishaus Krumbach betrifft, kann einen Termin online über die Landkreishomepage www.landratsamt.landkreis-guenzburg.de vereinbart werden. Ansonsten werden Bürgerinnen und Bürger gebeten sich an die Telefonzentrale im LandkreisBürgerBüro, Tel.: 08221/95-999 zu wenden.

Zum Schutz aller führt die Landkreisverwaltung ab dem 4. Mai folgende Maßnahmen ein bzw. bittet um Folgendes:

  • Pünktliches Erscheinen zum vereinbarten Termin; bei Verspätung von mehr als 10 Minuten verfällt der Termin
  • Falls es erforderlich sein sollte, dass eine Begleitperson mitkommt, ist dies bei der Terminvereinbarung abzuklären
  • Während des Aufenthalts im Landratsamt ist ein selbst mitgebrachter Mund-Nasen-Schutz zu tragen; eine sog. „Community-Maske“ ist ausreichend
  • Einziger Zugang zum Landratsamt ist über die Eingänge im Innenhof möglich; in den weiteren Verwaltungsgebäuden, im Hofgartenweg 8, der Krankenhausstraße 36 oder im Kreishaus in Krumbach ist die Klingel bzw. Sprechanlage zu benutzen

Bildunterschrift: Innenhof Landratsamt

Bild: Archiv Landratsamt 

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