Beim Landratsamt Günzburg werden die Dienstleistungen vorrangig nur noch schriftlich oder elektronisch bearbeitet
Das Landratsamt Günzburg bietet zum Gesundheitsschutz der Bürger des Landkreises ab Montag, den 16. März 2020, vorrangig die schriftliche und telefonische Bearbeitung an. Eine große Zahl der Dienstleistungen kann auch ohne persönliches Erscheinen erledigt werden.
Dringende persönliche Vorsprachen sollen vorab telefonisch vereinbart werden. So kann geprüft werden, wie eilig die Angelegenheit zu bearbeiten ist. Bei Unaufschiebbarkeit der Angelegenheit wird ein persönlicher Termin vereinbart. Die Entscheidung über die persönliche Vorsprache erfolgt durch den zuständigen Fachbereich.
Diese Regelung gilt vorerst bis zum 19.04.2020.