Zusätzliche Impfdosen für den Landkreis Günzburg

Landkreis verlässt damit Impfpriorität 2 und geht weiter in Priorität 3

Der Landkreis Günzburg erhält 1.600 zusätzliche Impfdosen. Damit verlässt der Landkreis die Priorität 2 und arbeitet sich weiter und schneller in Priorität 3 vor.

Bei dem extra zugeteilten Impfstoff handelt es sich um „Johnson&Johnson“. Im Gegensatz zu den anderen regulären Corona-Impfstoffen, muss dieser lediglich einmal verimpft werden. Damit fällt der zweite, bei anderen Impfstoffen übliche Impftermin weg.

Nach Rücksprache mit Gesundheitsamt und den Impfzentren hat der Landkreis beschlossen, diese zusätzlichen Impfdosen regulär über die zwei Impfzentren des Landkreises zu verimpfen. Damit wird der Impfstoff vorwiegend den Menschen zugeteilt, für die er am besten geeignet ist, nämlich Menschen über 60 Jahre. Die damit freiwerdenden Moderna- und Biontech-Impfstoffe werden an entsprechend jüngere Menschen verimpft, die registriert und laut Priorisierung an der Reihe sind.

Mit den zusätzlichen Impfdosen kommt der Landkreis Günzburg ein weites Stück in mit den Impfungen gegen das Coronavirus voran.

Landrat Hans Reichhart: „Wir sind dem Gesundheitsministerium und insbesondere Klaus Holetschek für diese zusätzlichen Impfdosen extrem dankbar. Sie stellen sicher, dass allein bei uns im Landkreis weitere 1,2 Prozent der Bevölkerung vor dem Virus geschützt werden können. Wir hatten in Gesprächen mit dem Staatsminister betont, wie wichtig zusätzliche Impfstofflieferungen für Schwaben sind. Nun konnten sie schnell bereitgestellt werden.“

Holetschek stellt insgesamt rund 30.000 Impfdosen als Sonderkontingent für 22 kreisfreie Städte und Landkreise zur Verfügung, um bayernweit gleichmäßige Impfquoten zu erreichen. Darunter ist auch der Landkreis Günzburg. Die in Aussicht gestellten 1.600 Impfdosen sollen am Freitag, den 14. Mai 2021 eintreffen. Verimpft werden sie dann in der kommenden Woche.

Die Verteilung erfolgte nach strengen Kriterien: Dazu gehören die 7-Tage-Inzidenz am Stichtag 5. Mai und die Höhe der Abweichung der Impfquote. Berücksichtigt wurde zudem, ob bereits Sonderzuweisungen getätigt wurden – beispielsweise im Rahmen als Hochinzidenzgebiete oder Grenzregion. Nicht zuletzt ob und in welchem Umfang die kreisfreien Städte und Landkreise Sonderkontingente von AstraZeneca Mitte April abgerufen hatten.

Bild: pixabay/TheDigitalArtist

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