Außerdem aktuelle Fragen und Antworten beim Bürgertelefon aus diesen Tagen
Aktuell gibt es im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Gesundheitsamts Günzburg, im gesamten Landkreis 37 Personen, welche auf das Corona-Virus positiv getestet sind. Dies sind im Vergleich zu gestern 7 Personen mehr. 18 Verdachtsfälle sind Stand heute, 16:30 Uhr, registriert. Zur Zeit befinden sich 191 Personen unter Quarantäne.
Ein Hinweis – Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) listet auf deren Homepage ausschließlich Fälle auf, die dem LGL über den offiziellen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handelt, kann es zu Abweichungen zwischen regionalen Zahlen und der LGL-Tabelle kommen, bedingt durch unterschiedliche Aktualisierungszeitpunkte.
Das Bürgertelefon der Landkreisverwaltung, welches am Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, am Freitag bis 12:00 Uhr und am Wochenende von 10: 00 bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 08221/95-718 erreichbar ist, beantwortet allgemeine Fragen rund um die Corona Pandemie. Zuvor sollte geprüft werden, ob das Anliegen nicht durch die vielfältigen Informationen auf der Landkreishomepage www.landkreis-guenzburg.de beantwortet werden kann. Aktuelle Informationen zu COVID-19 sowie weitere Hinweise werden laufend angepasst.
Aktuelle Fragen und Antworten beim Bürgertelefon aus diesen Tagen
Dürfen getrenntlebende Elternteile Kinder übergeben?
Minderjährige zu begleiten und das Sorgerecht wahrzunehmen, ist erlaubt. Gemeinsame Kinder können deswegen dem jeweils anderen Elternteil übergeben werden.
Dürfen sich getrenntlebende Familienmitglieder besuchen?
Nein. Nach dem Infektionsschutzgesetz sollen nur die Menschen zusammen sein, die in einem Haushalt leben. Das gilt nicht für Familienmitglieder in getrennten Haushalten. Es ist also leider im Augenblick nicht möglich, zum Beispiel seine Tochter, die in einer WG in Ulm lebt, zum Geburtstag persönlich zu gratulieren.
Ist es in Ordnung, einen Ausflug ins Allgäu zu machen?
Das ist nicht in Ordnung. Bei derart Ausflugsfahrt besteht wieder die Gefahr, dass viele Menschen aufeinandertreffen. Spaziergänge in der Nähe der Wohnung oder des Hauses sind okay. Ein paar Kilometer mit den Auto zum Ausgangspunkt eines Spaziergangs zu fahren, das passt auch. Aber zur Bergtour in die Fränkische Schweiz aufzubrechen, geht in dieser Zeit nicht.
Welche Fahrten sind prinzipiell erlaubt?
Fahrten zur Arbeit oder zum Einkaufen – also dringend notwendige Fahrten. Dazu gehört beispielsweise die Versorgung der Eltern, die zuhause bleiben und sich schützen wollen, weil sie zu einer Risikogruppe gehören. Solche Fahrten sind dann auch über Landkreisgrenzen hinweg möglich. Man kann auch die Gelegenheit nutzen, das Nötigste im Haushalt zu machen. Damit ist jetzt aber nicht ein kompletter Frühlingsputz gemeint.
Wo gibt es weitere nützliche Hinweise?
Im Internet gibt es diese Hinweise und mögliche Antworten auf verschiedenen Seiten. Eine davon lautet:
www.bayern.de/service/informationen-zum-coronavirus/faq-zur-ausgangsbeschraenkung/
Und eine andere ist unter folgender Adresse zu finden: www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Darf ich Verwandte, Freunde oder Bekannte besuchen?
Jeder ist angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Der Besuch bei älteren Menschen ist ein triftiger Grund, die eigene Wohnung zu verlassen, insbesondere, wenn sie unterstützungsbedingt sind, weil sie etwa auf Hilfe beim Einkauf angewiesen. Für den Besuch bei älteren Menschen gilt generell, dass Besuche wegen der Ansteckungsgefahr auf ein absolutes Minimum zu beschränken sind. Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Deswegen ist dies leider nicht möglich. Man darf auch keine Freunde zu sich einladen oder sich gemeinsam zum Sport verabreden.
Dürfen Fahrschulen öffnen?
Das dürfen sie nicht. Es war ja anfangs schon der theoretische Unterricht untersagt, weil man den Mindestabstand von 1,5 Metern im Unterrichtssaal nicht einhalten. Inzwischen gilt auch, dass keine Fahrstunden mehr angeboten werden dürfen. Denn hier kann ja auch der Abstand zwischen Fahrer und Beifahrer nicht eingehalten werden.
Darf ich zu meinem Lebenspartner?
Ja, dies ist durch die Regeln gedeckt, man darf zu seinem Lebenspartner. Besuche, und damit auch das gemeinsame Spazierengehen, sind erlaubt. Mit „Lebenspartner“ ist nicht die Rechtsform gemeint, sondern die Beziehung, unabhängig von der Rechtsform.
Darf ich meinen Partner zur Arbeit mitnehmen?
Sie dürfen Ihren Partner mit dem Auto in die Arbeit bringen, wenn dieser kein Auto oder keinen Führerschein hat. Dazu ist es nicht notwendig, dass der Partner in derselben Wohnung lebt wie Sie.
Darf ich meinem Hobby Angeln nachgehen?
Mit einem sogenannten Großen Angelschein darf ich zwar alleine angeln gehen. Aber wenn ich keinen eigenen See habe und der See oder das Gewässer wird von mehreren Personen benutzt, ist Angeln nicht möglich, weil das dann einer Versammlung gleichkommt. Hier hat man das klar und ausnahmslos geregelt. Aber das wird nur von begrenzter Dauer sein.
Ist eine Trauung möglich?
Grundsätzlich ja. Allerdings ist das dann auf das Brautpaar mit dem Standesbeamten begrenzt, wenn es unbedingt jetzt sein muss.
Kann ich meinen Sohn vom Flughafen abholen?
Das fällt unter die Kategorie „triftiger Grund“. Der Sohn kann also abgeholt werden, da er auf der Rückbank Platz nehmen kann und der Mindestabstand von 1,50 Meter gewährleistet ist, wenn man sich entsprechend setzt. Nicht zulässig ist es, neben dem Sohn auch poch dessen Freund oder Freundin abzuholen. Nur eine Person ist pro Wagen möglich. Wir würden ohnehin empfehlen, dass die Flugreisenden die S-Bahn zum Münchner Hauptbahnhof nehmen. Von dort gibt es eine direkte Zugverbindung nach Günzburg.
Es gab auch schon Fragen wegen Rückholungen von Flugreisenden, die im Ausland – zum Beispiel in der Schweiz – landen mussten. Das muss man dann mit der Grenzpolizei vorab klären. Regional über das Landratsamt können wir das nicht beantworten.
Sind Umzüge erlaubt?
Sie sind erlaubt, falls es nötig ist – zum Beispiel der Mietvertrag bereits unterschrieben ist oder die alte Wohnung gekündigt wurde. Oder aber man befindet sich bereits mitten im Umzug. Dann dürfen alle Familienangehörigen helfen, die in einem Haushalt zusammenleben. Ersatzweise ist auch ein fremder Helfer möglich, falls die genannten Familienangehörigen nicht unterstützen können. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, ein Umzugsunternehmen damit zu beauftragen. Umzüge, die jetzt geplant werden ohne wichtigen Grund, sollten verschoben werden. Ein nichtiger Grund ist beispielsweise, wenn man sich eine größere Wohnung sucht. Wenn dagegen aus beruflichen Gründen ein Umzug ansteht, ist der natürlich auch möglich.
Braucht man einen Passierschein?
Die Polizei ist angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen zu kontrollieren. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe für das Verlassen der Wohnung durch den Betroffenen glaubhaft zu machen. Einen Passierschein braucht es dazu nicht.
Wer teilt die Testergebnisse mit?
Sie werden über die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), den Hausarzt oder das Gesundheitsamt mitgeteilt, je nachdem wer getestet hat. Bitte vorab bei Hausarzt und KVB anfragen, da die Corona-Hotline des Landratsamtes keine Informationen dazu hat.
Eine medizinische Beratung findet am Bürgertelefon nicht statt, das Bürgertelefon ist kein Ersatz für den Kontakt zur Hausärztin beziehungsweise zum Hausarzt. Bei Verdacht auf eine Infektion sollen sich Betroffene an ihre Hausarztpraxis oder die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116117 wenden.
Viele Mitarbeiter der Landkreisverwaltung im Homeoffice
Auch wenn die Landkreisverwaltung und seine Außenstellen aktuell geschlossen sind, geht die Arbeit selbstverständlich weiter. Im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen der letzten Wochen, hat das Landratsamt die Voraussetzungen geschaffen, damit noch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten können. Das Landratsamt kümmert sich somit gerne schriftlich, per E-Mail oder telefonisch und die Anliegen aller Bürgerinnen und Bürger.
Aufruf der Führungsgruppe Katastrophenschutz des Landkreises – Rohstoffe Isopropanol und Ethanol werden zur Herstellung von Desinfektionsmitteln benötigt
Aufgrund der aktuellen Situation spielen Desinfektionsmittel und desinfizierende Reinigungsmittel eine immer wichtigere Rolle. Aufgrund der hohen Nachfrage sind Bedarfe in diesen Zeiten nur schwer zu decken. Dies betrifft nicht nur die Reinigungsmittel an sich, sondern auch die chemischen Bestandteile. Deshalb ruft die Landkreisverwaltung alle Firmen und Betriebe in unserer Region auf, die Rohstoffe Isopropanol und Ethanol je nach Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, denn aus beiden Stoffen lassen sich effektive Desinfektionsmittel herstellen. Wer hier unterstützen kann, richtet sich bitte per E-Mail an corona@landkreis-guenzburg.de
Bildunterschrift: Einsatz am Bürgertelefon des Landkreises, von links: Cornelia Grießmayr, Linda Spengler, Lea Hoffmann
Foto: Anna Wöllert, Landratsamt Günzburg