Erlaubte Ausübung von sportlichen Aktivitäten seit dem 11.05.2020

Kontaktloser Einzelsport (mit bis zu fünf Personen) im Freien ausüben ist erlaubt

Das Landratsamt Günzburg informiert darüber, dass es seit dem 11. Mai 2020 jedermann möglich ist, kontaktlosen Einzelsport (mit bis zu fünf Personen) im Freien auszuüben. Zu den erlaubten Sportarten zählen insbesondere: Golf, Tennis, Reiten (auch in Reithallen), Radfahren, Badminton, Kanu, Tischtennis, Beachvolleyball (2er-Teams), Klettern, Leichtathletik, Minigolf, Rollsport (Inliner), Rudern, Schach, Schießen, Schwimmen, Segeln, Wasserski- und Wakeboard, Wellenreiten.

Zur Durchführung der erlaubten Sportarten können die dafür benötigten Sportplätze, Sportanlagen und Sporteinrichtungen geöffnet werden. Die Nutzung der Umkleidekabinen sowie der Nassbereiche als auch der Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume bleiben weiterhin untersagt. Das Betreten der Gebäude zum Entnehmen sowie Zurückstellen der für den Sport notwendigen Geräte ist gestattet, ebenso ist die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen möglich. Mannschaftssportarten bleiben nach wie vor untersagt.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausübung von sportlichen Aktivitäten darauf zu achten ist, dass der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Einzelpersonen gewahrt bleibt. Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei einer gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, sind einzuhalten. 

Bild: pixabay/marijana1

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