Mietvertrag unterzeichnen – das solltest du vorher machen!

Mietvertrag unterzeichnen – das solltest du vorher machen

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Die Wohnungssuche kann manchmal wirklich sehr nervenaufreibend sein. Entweder hat man zig Konkurrenten, oder die angebotenen Wohnungen entsprechen nicht einmal annähernd den persönlichen Vorstellungen. Oder man hat endlich eine Wohnung gefunden, die wirklich gut zu einem passt, aber der Vermieter möchte nicht, dass man dort einzieht. Das alles sind Unwegsamkeiten, mit denen sich viele Wohnungssuchende konfrontiert sehen.

Doch wenn es dann doch endlich geklappt hat, dann steht der nächste, wirklich wichtige Schritt an. Der Mietvertrag muss unterzeichnet werden. Doch auch hier können einige wirkliche Hürden auf einen warten.

Nicht selten entsprechen die angegebenen Quadratmeter nicht der tatsächlichen Größe, doch genau von dieser Wohnflächenberechnung hängt die zukünftig zu zahlende Kaltmiete, ab. Vor der Unterschrift sollte man sich deswegen auf jeden Fall vergewissern, ob die Wohnflächenberechnung auch wirklich korrekt ist.

Der Mietvertrag ist ein wichtiges Dokument

Ein Mietvertrag ist in der Tat ein sehr wichtiges Dokument, denn hier ist die Überlassung einer bestimmten Wohnung für eine bestimmte Geldsumme dokumentiert. Doch im Mietvertrag sind zum Schutz beider Seiten, also Vermieter und Mieter, viele Regelungen und Klauseln festgelegt. Diese gilt es aber auch genau zu verstehen, um später vor unangenehmen Überraschungen geschützt zu sein.

Mietvertrag ist nämlich nicht gleich Mietvertrag. Hier wird unterschieden zwischen einem Standardmietvertrag, dem Mietvertrag mit Individualvereinbarungen, dem Zeitmietvertrag und dem Staffelmietvertrag. Wer sich auf diesem Gebiet unsicher ist, sollte auch unbedingt Hilfe in Anspruch nehmen, damit es hinterher keine Komplikationen gibt.

Häufig wird der Standardmietvertrag verwendet

Standardmietverträge kann man online downloaden oder auch in einer Buchhandlung kaufen. Hierbei handelt es sich um Formulare mit offenen Feldern, in die man die persönlichen Informationen des Mieters und des Vermieters einträgt. Auch die Informationen zur Wohnung werden hier eingetragen. Selbst bei Standardmietverträgen sollte man dennoch alle Punkte auf ihre Richtigkeit prüfen.

Mietvertrag mit Individualvereinbarungen

Im Gegensatz zu einem Standardmietvertrag, der schnell aufgesetzt ist, kommen bei einem Mietvertrag mit Individualvereinbarungen wichtige zusätzliche Vereinbarungen hinzu, die speziell dieses eine Mietobjekt betreffen. Dabei kann es sich beispielsweise um den zur Wohnung dazugehörigen Garten handeln, der entsprechend gepflegt werden muss. Hier findet sich auch die Vereinbarung, ob die Wände bei Einzug oder Auszug gestrichen werden müssen. Auch die Regelung um die Treppenhausreinigung ist hier vermerkt.

Zeitmietvertrag: Achtung hier gilt ein anderes Recht

Anders als im Standardmietvertrag ist hier bereits das Ende des Mietverhältnisses festgelegt. Für den Mieter kann das einen deutlichen Nachteil haben, denn eine frühere Kündigung wird entweder gar nicht anerkannt, oder nur unter bestimmten, im Vertrag festgelegten Gründen. Eine veränderte private oder geschäftliche Lebenssituation findet hier meistens keine Berücksichtigung.

Staffelmietvertrag – das kann teuer werden!

Da im Staffelmietvertrag die Mietpreiserhöhungen und ihre Zeitpunkte genau festgelegt werden, ist von vornherein klar, dass das Wohnen hier immer teurer wird.

Laut Gesetz dürfen die Erhöhungen höchstens einmal jährlich stattfinden und schließen alle weiteren Mieterhöhungen aus. Doch solche Verträge können auch nachteilig sein. Denn es kann so dazu kommen, dass die eigene Miete nun automatisiert erhöht wird, obwohl der Mietspiegel in der Stadt möglicherweise gleichzeitig sinkt.

Anders kann es sich aber auch verhalten, wenn die Mietpreisspiegel plötzlich in die Höhe schießen, in diesem Fall ist man mit einer Staffelmiete sogar im Vorteil. Häufig sind solche Verträge befristet und erlauben dem Mieter die Kündigung erst nach einer bestimmten Zeit.

Diese Dinge müssen in einem Mietvertrag stehen

Die im Folgenden aufgeführten Punkte sollten auf jeden Fall im Mietvertrag festgehalten werden.

Persönliche Daten

Im Mietvertrag muss der Name des oder der Mieter stehen. Ebenso muss der Name des Vermieters darin festgehalten werden. Nur wenn der Namen korrekt vermerkt wird, gilt man als Mieter, mit allen Rechten und Pflichten. Auch der Ort des Mietobjektes muss genau beschrieben werden. Dazu gehört die Adresse, die Etage und die Lage der Wohnung.

Anzahl der Bewohner

Im Mietvertrag muss die genaue Anzahl der Personen, die zukünftig die Wohnung bewohnen wollen, genau festgehalten werden. In Wohngemeinschaften kann es sein, dass nur einer der Bewohner als Mieter den Mietvertrag unterschreibt. Doch es ist natürlich auch möglich, dass auch mehrere Mieter den Vertrag unterschreiben. Gerade bei Paaren unterschreiben häufig beide Partner den Mietvertrag, da dann auch beide die gleichen Rechte und Pflichten haben.

Kommt es zur Trennung, ist es nicht möglich, dass einer der Partner den anderen einfach rausschmeißt. Hat nur einer unterschrieben, hätte dieser rein theoretisch nämlich das Recht dazu. Grundsätzlich müssen im Mietvertrag aber immer alle Bewohner aufgeführt sein, das gilt auch für die minderjährigen Kinder. Die Anzahl der Bewohner bestimmt nämlich auch die anteiligen Nebenkosten, also zum Beispiel für die Müllabfuhr oder die Straßenreinigung oder Ähnliches.

Was gehört zur Wohnung?

Im Mietvertrag muss der Mietbestand genau angegeben werden, gemeint ist damit zum Beispiel die zur Wohnung gehörige Einbauküche, der Kellerraum, die Garage oder ein Dachbodenabteil.

Der Mietpreis

Vor der Unterschrift muss unbedingt geprüft werden, ob der vorab vereinbarte Mietpreis auch korrekt im Vertrag aufgeführt ist. Hier muss auch genau geschaut werden, ob es sich hier um eine Inklusivmiete handelt, oder ob die Nebenkosten separat abgerechnet werden. Sollte es sich um einen Mietvertrag mit Staffelmiete handeln, so muss hier genau angegeben werden, zu welchen Zeitpunkten sich die Miete um welchen Betrag erhöht.

Die Betriebskosten

Zur Kaltmiete kommen noch die Betriebskosten hinzu. In der Regel zählen die Kosten für Heizung, Stromkosten (Beleuchtung im Treppenhaus, Keller, Dachboden und Außenanlagen), Wasser und Hausmeisterdienste hierzu. Nicht immer werden die Stromkosten über den Vermieter abgerechnet, sondern direkt mit dem Mieter. Darum sollte man hier auf jeden Fall einen Anbietervergleich zu Rate ziehen.

Wichtig: Der Verbrauch bestimmt die Nebenkosten. Darum stehen im Mietvertrag monatliche Vorauszahlen. Es kann also passieren, dass es zu Nachzahlungen seitens des Mieters kommen kann, ebenso kann es zu Erstattungen seitens des Vermieters kommen. Die Vorauszahlungen sollten daher besser nicht zu gering angesetzt werden.

Die Kaution

Normalerweise wird vor dem Einzug eine Mietkaution an den Vermieter gezahlt. Sie dient als Absicherung für den Vermieter für einen möglichen Mietausfall oder für eventuelle Beschädigungen. Im Mietvertrag muss diese Mietsicherheit ausdrücklich vereinbart werden. Höchstens darf die Kaution drei Kaltmieten betragen. Sie darf in drei Raten jeweils zu den Zahlungen der ersten drei Monatsmieten gezahlt werden. Als Gesamtbetrag, also als Einmalzahlung, darf der Vermieter sie nicht verlangen, und auch nicht vor Beginn des Mietverhältnisses.

Der Vermieter muss die Kaution zudem auf ein Sonderkonto oder ein Sparbuch einzahlen. Sie muss getrennt vom Vermögen des Vermieters und insolvenzfest angelegt werden. Im Anschluss muss der Vermieter dem Mieter eine Quittung oder einen Bankbeleg überreichen.

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