Gesichts- bzw. Plexiglasvisiere nicht gleichwertig mit der empfohlenen Mund-Nasen-Bedeckung
Die Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass Gesichts- bzw. Plexiglasvisiere nicht als gleichwertig mit der empfohlenen Mund-Nasen-Bedeckung zu sehen sind, da der Fremdschutz nicht vollständig gewahrt wird. Insofern können solche Plexiglasvisiere in den Bereichen des öffentlichen Lebens, in denen die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen besteht, diese nicht ersetzen.
In Kliniken zum Beispiel wird ein Schutzvisier normalerweise als zusätzlicher Schutz immer zusammen mit einer Maske getragen, also als Ergänzung. Das grundsätzliche Ziel ist es nach wie vor, so die Infektionsschutzabteilung vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, in bestimmten Situationen des öffentlichen Raums Risikogruppen zu schützen und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren. Da der Hauptübertragungsweg von SARS-CoV-2 feine Tröpfchen der Atemluft sind, wurde die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen für bestimmte Bereiche im öffentlichen Leben in Bayern eingeführt.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung soll primär andere Personen vor feinen Tröpfchen und Partikeln aus der Ausatemluft desjenigen schützen, der eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt (Fremdschutz). Bei Gesichts- bzw. Plexiglasvisieren können sich Tröpfchen, v.a. durch die großzügige Öffnung nach unten und oben, nach wie vor leicht verteilen und dadurch v.a. andere Personen mit kleiner Körpergröße oder Risikogruppen gefährden. Die relevante und notwendige Reduktion der Ausscheidung von Atemwegsviren durch ein Plexiglasvisier ist hier nicht gewährleistet und daher ist der eigentlich Grund für die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, die Verteilung der Viren durch die Atemluft zu reduzieren und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 zu reduzieren, nicht erfüllt.
Bildunterschrift: Pressesprecher Karl-Heinz Thomann mit einen sog. Gesichts-bzw. Plexiglasvisier
Foto Meinrad Gackowski, Landratsamt Günzburg