Maskenpflicht gilt jetzt auch für Wochen- und Bauernmärkte

Pflicht gilt auch beim Queren oder Aufenthalt auf allen Marktflächen 

Seit Einführung der Maskenpflicht für den Einzelhandel in Bayern bestanden unterschiedliche Regelungen für die festen Lebensmittelmärkte sowie Wochen- und Bauernmärkte. Eine Maskenpflicht bestand bisher nur für den Verkauf in festen Marktgebäuden. Durch die 4. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist nun auch die Maskenpflicht für alle Verkaufsstellen auf Wochen- und Bauernmärkten festgeschrieben für Verkäuferinnen und Verkäufer sowie allen Kunden und deren Begleitpersonen.

Die Landkreisverwaltung weist deshalb darauf hin, dass seit Wochenbeginn die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkauf auf allen Märkten, in oder vor Verkaufsständen besteht. Diese Pflicht gilt auch beim Queren oder Aufenthalt auf allen Marktflächen. 

Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern sowie die üblichen Hygieneregeln gelten weiterhin.

Grafik: Landratsamt Günzburg

Mehr lokale News

LTE All Bundles
LTE All Bundles
Regionale Angebote
Lokale Anbieter

locally.de ist ein Gemeinschaftsprojekt von FE Webdesign und E2 Online Marketing.

So automatisieren Sie Marketing Aufgaben
Kostenfreies E-Book
Zum Marktplatz
Jetzt lesen
Or
Powered by MasterPopups
Preisrechner starten