Wer den Wert einer Immobilie oder eines Grundstücks ermitteln möchte, benötigt dazu in der Regel die jeweiligen Bodenrichtwerte. Landrat Hafner teilt mit, dass diese Werte vom Gutachterausschuss beim Landratsamt Günzburg in der jüngsten Sitzung beschlossen wurden.
Als einen besonderen Bürgerservice bezeichnet Landrat Hafner, dass die Bodenrichtwerte kostenfrei über das Internet eingesehen werden können. Den Link finden Sie im Bürgerserviceportal auf der Internetseite des Landkreises Günzburg (www.landkreis-guenzburg.de).
Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. Er ist bezogen auf ein Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind. Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen für das zu bewertende Grundstück können sich aufgrund anderer wertbestimmender Eigenschaften ergeben.
Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte bedient sich der Gutachterausschuss seiner Kaufpreissammlung. Hier sind rund 3.800 Kauffälle bei einem Gesamtumsatz von rund 650 Millionen € aus den Jahren 2017 und 2018 enthalten. Darüber hinaus flossen die Marktkenntnisse der 13 ehrenamtlichen Gutachter in die Auswertung ein.
Die Auswertung zeigt, dass die Preise für landwirtschaftliche Flächen erneut angestiegen sind. Die Bodenrichtwerte für Grünland bewegen sich landkreisweit von 2,50 € bis 3,40 €, die Werte für Ackerflächen von 4,00 € bis 6,50 €. Deutlich angestiegen sind darüber hinaus die Bodenrichtwerte für Wohnbaugrundstücke. Die Preise für vollerschlossene Wohnbauflächen sind im Landkreis in den letzten beiden Jahren um durchschnittlich 10 % angestiegen.
Neben der Veröffentlichung der Bodenrichtwerte erstellt der Gutachterausschuss Analysen über die Umsatz- und Preisentwicklung des hiesigen Immobilienmarktes, welche in dem Grundstücksmarktbericht 2019 zusammengefasst werden. Dieser wird Anfang des vierten Quartals 2019 veröffentlicht.
Schriftliche Auskünfte aus der Bodenrichtwertliste sowie die Werte für das marktübliche Mietniveau für Wohnungen im Landkreis Günzburg erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Günzburg (E‑Mail: gutachterausschuss@landkreis-guenzburg.de). Die schriftlichen Auskünfte sind kostenpflichtig.
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