Mitteilung des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West
Im Bereich Schwaben Süd/West wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung der bayerischen Staatsregierung betreffend Corona durch die Polizei überwacht. Hierbei kam es bereits vereinzelt zu Platzverweisen gegenüber Personen, welche sich an betreffenden Örtlichkeiten wie Spielplätzen oder Freizeiteinrichtungen aufhielten.
Das PP Schwaben Süd/West weist noch einmal eindringlich auf die von der Bayerischen Staatsregierung erlassenen und für JEDEN verbindliche Allgemeinverfügung hin. Unter anderem sind nicht genehmigte Versammlungen und Veranstaltungen und der Besuch von Sport- und Freizeitstätten untersagt.
Gewerbetreibende werden gebeten, die dahingehenden Einschränkungen einzuhalten.
Jeder Einzelne ist angehalten, die Infektionsrate so gering wie möglich zu halten und lebensbedrohliche Erkrankungen von Risikogruppen zu vermeiden.
Erziehungsberechtigte werden gebeten, ihre Kinder entsprechend zu informieren. Nachbarn, Bekannte oder Verwandte, welche die Allgemeinverfügung möglicherweise nicht kennen, sollten darauf hingewiesen werden.
Ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung kann eine Straftat nach dem Infektionsschutzgesetz darstellen. Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch die Polizei überwacht und falls notwendig auch durchgesetzt.