Stand 23.03.2020 17:00 Uhr
Die auf das Corona-Virus positiv im Landkreis getesteten Personen sind auf, Stand 23. März, 17:00 Uhr, 26 angestiegen. Morgen werden die neuesten Zahlen zu Verdachtsfällen und zu den unter Quarantäne befindlichen Personen veröffentlicht.
Durch die starke Inanspruchnahme des Bürgertelefons, hat sich die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) dazu entschieden, die Servicezeiten auszuweiten. In den kommenden Tagen, wird neben der Ausweiterung der Telefonzeiten, das Bürgertelefon auch personell verstärkt. Trotzdem kann es zu Wartezeiten kommen, hierfür bittet die Landkreisverwaltung um Verständnis.
Servicezeiten Bürgertelefon ab 24. März:
Dienstag- Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Samstag und Sonntag 10.00 bis 14.00 Uhr
unter der Telefonnummer 08221/95-718
Hier werden allgemeine Fragen rund um die Corona Pandemie beantwortet. Eine medizinische Beratung findet nicht statt, das Bürgertelefon ist kein Ersatz für den Kontakt zur Hausärztin beziehungsweise zum Hausarzt. Bei Verdacht auf eine Infektion sollen sich Betroffene an ihre Hausarztpraxis oder die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116117 wenden.
Im Folgenden sind Antworten zu den aktuell häufig gefragten Themen am Bürgertelefon genannt:
- Besuche bei Verwandten, dem Freund/ Freundin, Bekannten:
Jeder ist angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Der Besuch bei älteren Menschen ist ein triftiger Grund, die eigene Wohnung zu verlassen, insbesondere wenn sie unterstützungsbedingt sind, weil sie etwa auf Hilfe beim Einkauf angewiesen. Für den Besuch bei älteren Menschen gilt generell, dass Besuche wegen der Ansteckungsgefahr auf ein absolutes Minimum zu beschränken sind.
Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Deswegen ist dies leider nicht möglich. Man darf auch keine Freunde zu sich einladen oder sich gemeinsam zum Sport verabreden.
- Darf ich zu meinem Lebenspartner (nicht verheiratet)?
Ja, dies ist durch die Regeln gedeckt, man darf zu seinem Lebenspartner. Besuche, und damit auch das gemeinsame Spazierengehen, sind erlaubt. Mit „Lebenspartner“ ist nicht die Rechtsform gemeint, sondern die Beziehung, unabhängig von der Rechtsform.
- Braucht man einen Passierschein:
Die Polizei ist angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen zu kontrollieren. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe für das Verlassen der Wohnung durch den Betroffenen glaubhaft zu machen. Einen Passierschein braucht es dazu nicht.
- Testergebnisse: Werden über die KVB, Hausarzt oder das Gesundheitsamt mitgeteilt, je nachdem wer getestet hat. Bitte vorab bei Hausarzt und KVB anfragen, da die Corona Hotline des Landratsamtes keine Informationen dazu hat.
- Dürfen getrenntlebende Erziehungsberechtigte einander die gemeinsamen Kinder übergeben? Minderjährige zu begleiten und das Sorgerecht wahrzunehmen, ist erlaubt. Kinder können deswegen dem jeweils anderen Elternteil übergeben werden
Weitere nützliche Hinweise und mögliche Antworten sind zu finden unter
https://www.bayern.de/service/informationen-zum-coronavirus/faq-zur-ausgangsbeschraenkung/
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Ebenfalls weist die Landkreisverwaltung erneut auf unsere ständige aktualisierte Homepage www.landkreis-guenzburg.de hin.
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