Stand 27.03.2020 14:30 Uhr
Aktuell, Stand 27. März 14:30 Uhr, gibt es im Landkreis 68 Personen, welche auf das Corona-Virus positiv getestet sind. Dies sind im Vergleich zu gestern 14 Personen mehr. Auch die Verdachtsfälle sind um 31 auf 61 gestiegen, ebenso die Zahl der Personen, welche sich unter Quarantäne befinden ist von gestern auf heute von 270 auf 277 Personen gestiegen.
Testzentrum Coronavirus in Leipheim
Derzeit wird auf dem Gelände des Kreisabfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Günzburg in Leipheim, Schleifstraße 5 bei Bedarf ein Testzentrum „Coronavirus – COVID-19“ betrieben. Der nächste Betrieb findet am Sonntag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und dann voraussichtlich wieder am Dienstag statt. Geplant ist die Einrichtung dauerhaft zu betreiben.
Getestet werden hier derzeit nur Personen, bei denen eine Testung durch das Gesundheitsamt am Landratsamt Günzburg angeordnet wurde. Aber auch hier werden sich für die Zukunft Änderungen ergeben: Geplant ist, dass auch die Testungen, welche durch die unter der Nr. 116117 erreichbare Kassenärztliche Vereinigung vorgenommen werden, an diesen Standort verlagert werden soll. Durch diese Maßnahme soll gewährleistet werden, dass mehr Testungen und diese auch mit kürzeren Wartezeiten durchgeführt werden können.
Damit auch hier der notwendige Abstand gewahrt wird, werden die geladenen Personen in ihren PKW´s warten. Kräfte des Technischen Hilfswerks, des Roten Kreuzes und der Bundeswehr sind zur Hilfestellung vor Ort.
Bürgerinnen und Bürger, die keine Möglichkeit haben, das Testzentrum anzufahren, werden auch künftig weiterhin durch die Ärzte der Kassenärztlichen Vereinigung zu Hause getestet.
HINWEIS: Liebe Bürgerinnen und Bürger, wenn Sie von der Kassenärztlichen Vereinigung (KVB) auf COVID19 getestet wurden, bitten wir Sie von Anrufen auf der Corona-Hotline abzusehen. Es können Ihnen von der Corona-Hotline keinerlei Auskünfte zu Ihrem Testergebnis mitgeteilt werden. Auskünfte erhalten Sie nur unter der Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigung. Da derzeit vermehrt Testungen vorgenommen wurden, kann es zu Verzögerungen kommen. |
Fieberambulanz
Um die Hausärzte im Landkreis zu entlasten, ist geplant auf dem Gelände des Kreisabfallwirtschaftsbetriebs zusätzlich eine „Fieberstation“ einzurichten. Hierzu wird derzeit versucht entsprechendes medizinisches Personal zu gewinnen.
In der Fieberambulanz sollen Personen, welche getestet wurden und Symptome, wie z. B. Fieber, Husten, Schnupfen usw., aufweisen, die Möglichkeit haben einen Arzt zu sprechen. Auch hier werden Kräfte des Technischen Hilfswerks, des Roten Kreuzes und der Bundeswehr Hilfestellung leisten. Hierzu wurde bereits durch die Bundeswehr ein Behandlungscontainer vom Standort Hammelburg nach Leipheim verlegt. Landrat Hafner bedankte sich bei der Bundeswehr recht herzlich für deren Unterstützung. Sein Dank gilt auch allen anderen beteiligten Helfern.
Schutzmasken für die Pflege – Aufruf an alle Handwerksbetriebe – auch andere Dinge werden benötigt
Das Landratsamt Günzburg ruft
Handwerksbetriebe dazu auf, Atemschutzmasken des Typs FFP2 per E-Mail unter corona@landkreis-guenzburg.de zu
melden. Neben Masken ist auch anderes Schutzmaterial derzeit schwer zu
bekommen. Es werden daher zusätzlich erbeten: Schutzanzüge, die möglichst
virendicht sind, Schutzbrillen, Kopfhauben, medizinische Gummihandschuhe und
Überzieher für Schuhe. Darüber hinaus wird auch Sterilium (Handdesinfektion –
viruzid) benötigt.
Auch Kleinmengen helfen weiter!
Landkreisverwaltung informiert
Ausländische Pflegekräfte nicht von Einreisesperren betroffen
Ausdrücklich hingewiesen wird auf einen weit verbreiteten Irrtum, wonach ausländische Pflegekräfte, die für eine befristete Zeit in Deutschland Aufgaben in der häuslichen Pflege übernehmen, den Regelungen für Saisonarbeitskräfte unterfallen würden. Dies ist nicht der Fall, dieser Personenkreis ist insoweit auch nicht von den jüngst angeordneten Einreiseverboten erfasst.
Kurzarbeitergeld
Das Kommunale Jobcenter am Landratsamt Günzburg ist nicht der richtig Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Kurzarbeitergeld. Alle Betroffenen wenden sich hier bitte an die Agentur für Arbeit. Unternehmen finden außerdem auf der Internetseite https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld alle wichtigen Informationen zum Kurzarbeitergeld.
Öffnung von Gastronomiebetrieben
Grundsätzlich gilt, dass Gastronomiebetriebe, die keine Speisen anbieten, nicht öffnen dürfen.
Alle Betriebe, die mitnahmefähige Speisen abgeben und liefern, dürfen dies weiterhin tun (z.B. auch Eisdielen, Imbissstände, Dönerbuden, Bäckereien), stellt die Landkreisverwaltung klar.
Beim Straßenverkauf dürfen jedoch keine Sitzgelegenheiten, Stehtische oder sonstige Anreize zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden. Vorhandene Sitzgelegenheiten oder Stehtische sind zu entfernen oder z. B. mit Band abzusperren.
Die aktuelle Regelung sieht keine Ausnahmen vor, somit können daher für Betriebskantinen etc. auch keine Ausnahmen erteilt werden, teilt die Landkreisverwaltung mit. Der Verzehr an Ort und Stelle ist grundsätzlich – sowohl in den dazugehörigen Räumlichkeiten als auch im dazugehörigen Außenbereich – untersagt.
Waschstraßen sind geöffnet, aber…
Autowaschanlagen dürfen weiterhin geöffnet haben. Im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ist die Nutzung der Autowaschanlage erlaubt. Allerdings ist dies im privaten Bereich kein triftiger Grund, seine Wohnung zu verlassen.
Hinweise zur Ausgangsbeschränkung
Nach der geltenden Ausgangsbeschränkung ist ein Verlassen der eigenen Wohnung nur aus triftigem Grund erlaubt. Sport und Bewegung im Freien sind allerdings ausdrücklich erlaubt. Hier ist allerdings auf den Mindestabstand von 1,5 m zu achten. Familien und in einem Haushalt lebende Personen können weiterhin zusammen z.B. zum Sporttreiben vor die Tür. Insbesondere weist die Landkreisverwaltung darauf hin, auch Menschen mit Behinderungen oder Jugendliche, welche mit Betreuern in Wohngemeinschaften leben, Haushaltsangehörige sind. Sie sollten immer bedenken, dass möglichst wenige Personen zusammentreffen.
Gesundheitsamt informiert
Das für den Landkreis zuständige staatliche Gesundheitsamt informiert, dass ab sofort nur noch von Kontaktpersonen der Kategorie I mit engem Kontakt zu bereits positiv auf das Corona Virus getesteten Personen Abstriche gemacht werden. Alle anderen Personen wenden sich an die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB).
Kontaktpersonen der Kategorie I sind nach der Definition des Robert-Koch-Instituts
• Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- („face-to-face“) Kontakt, z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt.
• Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines bestätigten COVID-19-Falls, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc.
• Personen die aerosolbildenden Maßnahmen ausgesetzt sind
• Medizinisches Personal mit Kontakt zum bestätigten COVID-19-Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (≤ 2m), ohne verwendete Schutzausrüstung.
Hinweise für unter Quarantäne stehende Personen
Für Personen, bei denen eine Infektion mit Corona-Viren labordiagnostisch bestätigt wurde, für Kontaktpersonen der Kategorie I und begründete Verdachtsfäll gilt seit 18.03.2020 die Anordnung der häuslichen Quarantäne durch Allgemeinverfügung des Landratsamtes Günzburg.
Die betroffenen Bürger erhalten somit keinen einzelnen Anordnungsbescheid mehr durch das Gesundheitsamt Günzburg, werden jedoch telefonisch alle auf Ihre Rechte und Pflichten hingewiesen. Die mündlich angeordneten Punkte können bei Unsicherheit je nach Fallkategorie den auf der Homepage des Landratsamtes Günzburg hinterlegten Merkblätter entnommen werden.
Wird ein Nachweis für die genauen Quarantäne Zeitraum (z. B. für den Arbeitgeber) benötigt, kann dies unter corona@landkreis-guenzburg.de beantragt werden.
Bürgertelefon beantwortet weiter Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
In den letzten Tagen waren sechs engagierte Kolleginnen und Kollegen am Bürgertelefon Ansprechpartner rund um alle Fragen zur Corona-Pandemie. Auch am Wochenende wird dieses besetzt sein, und zwar von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 08221/95-718. Nochmals der Hinweis, hier werden nur allgemeine Fragen beantwortet. Eine medizinische Beratung findet nicht statt, das Bürgertelefon ist kein Ersatz für den Kontakt zur Hausärztin beziehungsweise zum Hausarzt. Bei Verdacht auf eine Infektion sollen sich Betroffene an ihre Hausarztpraxis oder die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116117 wenden. Die Landkreisverwaltung bittet wegen des zeitweise hohen Anrufauskommens um Verständnis, dass es zu Wartezeiten bzw. zu Leitungsüberlastungen kommen kann.
Ebenfalls weist die Landkreisverwaltung auf unsere ständige aktualisierte Homepage www.landkreis-guenzburg.de hin.
Fragen aus dem Bürgertelefon:
Kann man sich über Gegenstände anstecken?
Übertragung erfolgt primär über Sekrete des Respirationstraktes. Gelangen diese infektiösen Sekrete an Gegenstände, kann über die Hände, die die dann beispielsweise das Gesicht berühren, eine Übertragung möglich sein. Deshalb ist eine gute Händehygiene wichtiger Teil der Prävention.
Ist es möglich sich über Wasser oder Lebensmittel mit dem Virus zu infizieren?
Nach aktuell bekannten Übertragungswegen und wegen der relativ geringen Umweltstabilität von Coronaviren, ist es nach derzeitigem Wissensstand unwahrscheinlich, dass Lebensmittel Quelle einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus sein könnten.
Obwohl eine Übertragung des Virus über kontaminierte Lebensmittel oder importierte Produkte unwahrscheinlich ist, sollten beim Umgang mit diesen die allgemeinen Regeln der Hygiene des Alltags wie regelmäßiges Händewaschen beachtet werden. Da die Viren hitzeempfindlich sind, kann das Infektionsrisiko durch das Erhitzen von Lebensmitteln zusätzlich weiter verringert werden
Bild: Bundeswehr