In diesem Jahr sind besonders viele Buchsbäume mit der Raupe des Buchsbaumzünslers befallen
Normalerweise gehören Buchsbäume zu den Gartenabfällen, die über die Sammelstellen für Baum- und Strauchschnitt entsorgt werden können. Dies gilt aber nur dann, wenn keine Eier und Raupen des Buchsbaumzünslers an der Pflanze sind.
An der Grüngutsammelstelle können sich aus befallenen Pflanzenteilen wieder Schmetterlinge entwickeln, die dann den Buchsbaumzünsler weiterverbreiten. Dies soll allerdings vermieden werden.
Befallene Buchsbäume gehören deshalb nicht zu den Grüngutsammelstellen oder zur Kompostierungsanlage. Die Abfallberatung des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes empfiehlt, die befallenen Pflanzen in einem Plastiksack zu verpacken. Dieser kann entweder über die Restmülltonne oder als Restmüll bei allen Wertstoffhöfen mit Sperrmüllcontainern entsorgt werden. Der Schädling kommt dann zusammen mit dem Buchsbaum in die Müllverbrennungsanlage, wo er vernichtet wird.
Abgabemöglichkeiten für mit dem Buchsbaumzünsler befallenen Pflanzen bestehen am Abfall- und Wertstoffzentrum in Burgau sowie auf den Wertstoffhöfen in Burtenbach, Günzburg, Ichenhausen, Jettingen-Scheppach, Krumbach, Leipheim, Offingen und Thannhausen.
Die Entsorgung ist gebührenpflichtig. Ein Restmüllsack mit ca. 100 Litern Fassungsvermögen kostet an den genannten Abgabestellen 4,00 €.
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