Herbstmarkt mit verkaufsoffenem Sonntag in Günzburg am 10. Oktober
Die Stadt Günzburg veranstaltet am 10. Oktober ihren Herbstmarkt. Um ein dichtes Besuchergedränge zu vermeiden, wurden die Marktstände in der gesamten Altstadt verteilt. Imbissstände mit einem abwechslungsreichen Essensangebot to go wurden in den Dossenbergerhof verlegt. Grundsätzlich gibt es im Freien keine Maskenpflicht mehr. Zum Schutz für sich und andere empfiehlt die Stadtverwaltung jedoch das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske, wenn der pandemiebedingte Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann.
Sollte die Bayerische Staatsregierung anhand einer aktualisierten Risikobewertung der Pandemie grundlegende Änderungen der Schutzmaßnahmen vorgeben, werden diese selbstverständlich entsprechend angepasst und bekanntgegeben.
Örtliche Geschäfte unterstützen
Nach einem Jahr Pause will die Stadtverwaltung die Marktkaufleute sowie die örtlichen Geschäfte in der Innenstadt unterstützen und den Bürgern und Besuchern ein unbeschwertes Einkaufserlebnis bieten.
Jahrmarktsortiment in der gesamten Altstadt
Das bunt gemischte Jahrmarktsortiment, angefangen von Kunsthandwerk über Kleidung, Lederwaren, Schmuck bis hinzu Haushaltswaren, verteilt sich dabei auf die gesamte Innenstadt auf. Die Fieranten bieten ihre Waren an:
- Auf dem Marktplatz
- In der Rathausgasse
- Auf dem Schloßplatz
- In der Hofgasse
- Auf dem Wätteplatz
- Auf dem Bürgermeister-Landmann-Platz
- Im Dossenbergerhof
- Auf dem Lannionplatz
Das Marktgeschehen beginnt um 10 Uhr und endet um 19 Uhr. Die Geschäfte öffnen ihre Türen von 13 bis 18 Uhr.
Vielfältige Gastronomie genießen
Durch die großzügige Verteilung der Marktstände kann die Günzburger Gastronomie ihre Freischankflächen zumindest teilweise bestuhlt lassen. So laden die zahlreichen Lokale und Cafés vor oder nach dem Einkaufsbummel zu einem Besuch ein.
Die Stadtverwaltung Günzburg freut sich gemeinsam mit der örtlichen Wirtschaft und den Händlern auf den Marktsonntag.
Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den 14 Tagen vor dem Markttermin und/ oder Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen sind vom Marktbesuch ausgeschlossen. Sollten Marktverkäufer oder Besucher während ihres Aufenthalts Symptome entwickeln, die mit einer beginnenden COVID-10-Infektion in Verbindung stehen können, haben diese das Gelände umgehend zu verlassen.