Berichtigung des Landratsamtes
Darf ich meinem Hobby Angeln nachgehen?
Ergänzend wird mitgeteilt, dass Angler und Jäger weiter ihrer Passion nachgehen können.
Das Verlassen der Wohnung ist für Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt. Angeln und Jagen – allein oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt – sind weiterhin erlaubt, gemeinschaftlich jagen und Gemeinschaftsfischen dagegen nicht.
Falsch mitgeteilt wurde, dass man nur alleine zum Angeln gehen darf.
Weitere Hinweise sind auf dem Wildtierportal unter www.wildtierportal.bayern.de/corona zu finden, wie auf der Seite des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums unter www.stmelf.bayern.de/ministerium/241613/
Foto: Anna Wöllert, Landratsamt Günzburg