Erntezeit – Fahrbahnverschmutzung

Gegenseitige Rücksicht ist gefordert

Die Erntesaison der Landwirtschaft hat begonnen, dies ist auch im Verkehr zu spüren, hier ist gegenseitige Rücksicht gefordert, sowohl vom normalen Verkehrsteilnehmer, als auch von den landwirtschaftlichen Fahrzeugen.

Hierzu informiert das Staatliche Bauamt Krumbach (Straßenmeister Stefan Rogg):

Insbesondere während der Maisernte gilt wieder besondere Vorsicht für alle Verkehrsteilnehmer. Ackerboden, der durch die Erntefahrzeuge auf die Fahrbahn getragen wird, kann dann zu einer gefährlichen Rutschbahn für andere Verkehrsteilnehmer werden. Auch schlechte Sichtverhältnisse durch Nebel, Regen, tiefstehender Sonne oder Erntearbeiten in der Dunkelheit erhöhen zusätzlich die Gefahr für Verkehrsteilnehmer und Erntefahrzeuge. Generell ist zu beachten, dass der Verursacher einer Gefahrenstelle, wie z.B. einer Fahrbahnverschmutzung, die Verantwortung hierfür trägt, insbesondere wenn es zu Unfällen kommt. Sollte eine Fahrbahnverschmutzung nicht rechtzeitig beseitigt werden, so muss oft die Polizei und die Straßenmeisterei hinzugezogen werden. Die Einsatzkosten, sowie Kosten für die Reinigung werden in solchen Fällen dem Verursacher der Verschmutzungen in Rechnung gestellt. Um solche Einsätze und Kosten zu vermeiden, und den Verkehr zur Erntezeit so gut wie möglich zu sichern, weist die Polizei, die Straßenverkehrsbehörde und das Staatliche Bauamt Krumbach auf folgende, zu berücksichtigende Punkte hin:

 Generell ist gebotene Rücksicht aller Verkehrsteilnehmer untereinander einzuhalten!
 Der Verursacher einer Gefahrenstelle wie z.B. einer verschmutzten Fahrbahn, hat diese umgehend abzusichern, deutlich kenntlich zu machen und für die Reinigung der Fahrbahn zu sorgen.
 Vor Erntebeginn sollte der verantwortliche Landwirt das Gefahrenzeichen 114 (Schleudergefahr) mit dem Zusatzzeichen 1006- 35 (verschmutzte Fahrbahn) für alle Verkehrsteilnehmer deutlich sichtbar und standsicher aufstellen. Etwa 200 Meter vor der Gefahrenstelle in beide Richtungen ist ausreichend. So kann ein Verkehrsteilnehmer rechtzeitig reagieren. Die Aufstellung eines Warndreiecks ist nicht ausreichend.
 Um eine Vereinfachung, speziell für den Erntebetrieb zu erreichen, ist diese Verfahrensweise mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden abgestimmt und akzeptiert, eine gesonderte verkehrliche Anordnung ist daher entbehrlich.
 Selbst angefertigte Schilder sind nicht zulässig.
 Sind wegen Besonderheiten, wie z.B. unübersichtliche Kurven oder Kuppen, im Straßenverlauf weiter verkehrsregelnde Maßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen erforderlich, ist eine entsprechende Anordnung der Straßenverkehrsbehörde einzuholen.

Bild: Staatliches Bauamt Krumbach

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