Als Gastgeber bis 12. September melden und mit Sternen punkten!
Betreiber von Ferienwohnungen oder Ferienzimmern (bis 9 Betten) können ihre Unterkünfte nach den Richtlinien des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) klassifizieren lassen, um sich damit qualitativ bundesweit vergleichbar zu machen. Als lizenzierte Tourismusorganisation führt die Regionalmarketing Günzburg GbR – Wirtschaft und Tourismus (RMG) die DTV-Klassifizierung im Landkreis Günzburg durch – zunächst wieder im September/Oktober 2019.
Seit 1. Januar 2019 gilt ein vom DTV aktualisierter Kriterienbogen, der als Vorabinformation zum Download auf www.familien-und-kinderregion.de/service/internes zur Verfügung steht. Hierin ist zum Beispiel als Mindestkriterium für 4 Sterne neuerdings neben einer Stereoanlage nun auch eine hochwertige Bluetooth-Lösung oder eine TV-Soundbar möglich. Bislang gab es als Bewertungskriterium „Zugang zum Internet“ – neuerdings gibt es hierfür nur Punkte, wenn der Zugang kostenlos ist. Und das frühere Kriterium „Telefon“ wurde aus dem Bogen gelöscht.
Anbieter von Unterkünfte im Landkreis Günzburg, die nachklassifiziert (die Klassifizierung gilt jeweils für 3 Jahre, danach ist eine erneute Prüfung notwendig) bzw. neu geprüft und ausgezeichnet werden sollen, melden sich bitte bis 12. September 2019 bei der RMG. Ansprechpartnerin im Team Tourismus bei der RMG ist Monika Rubik (Tel: 08221/95-142, m.rubik@landkreis-guenzburg.de). Sie ist zertifizierte DTV-Klassifiziererin und damit bei der RMG unter anderem für die DTV-Klassifizierung im Landkreis Günzburg verantwortlich. Auf Anbieter, die ihre Objekte nachklassifizieren lassen müssten, kommt die RMG direkt zu.