Höhere Schulklassen gehen in den Wechselunterricht/Altenheime dürfen nur mit negativem Schnelltest betreten werden
Das Inzidenzgeschehen im Landkreis Günzburg ist anhaltend hoch. Das Landesamt für Gesundheit (LGL) meldet für den 27.11.2020 einen Inzidenzwert von 266 pro 100.000 Einwohner. Diese Zahl lag in den vergangenen Tagen bereits über 300. Um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen, hat der Landkreis Günzburg daher heute weitergehende Maßnahmen beschlossen. Diese werden in den kommenden Tagen per Allgemeinverfügung verordnet und rechtlich bindend sein.
Die Maßnahmen betreffen vor allem Gesundheitseinrichtungen. Dort verzeichnet der Landkreis teils ein sehr hohes Infektionsgeschehen. Derzeit befinden sich fast 40 Prozent aller positiv auf das Corona-Virus getestete Menschen in Alten-und Pflegeheimen, in Krankenhäuserin und Behinderteneinrichtungen. Da der Landkreis mehr als andere Kreise Einrichtungen dieser Art hat, treibt auch dies die Inzidenzzahlen in die Höhe. Wie bereits berichtet, gibt es derzeit keine sogenannten „Hotspots“, was einzelne Gemeinden anbelangt. Hier ist das Infektionsgeschehen gleichmäßig hoch über den Landkreis Günzburg verteilt.
Folgende Maßnahmen wird der Landkreis in der Folge ab der kommenden Woche umsetzen:
Ab kommenden Montag (30.11.2020) wird die Förderstätte des Dominikus-Ringeisen-Werkes (DRW) in Ursberg geschlossen. Dieser Bescheid ist in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt und dem DRW erlassen worden. Am DRW waren in der vergangenen Woche 39 Menschen positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Der Landkreis und das DRW wollen mit dieser Maßnahme die weitere Ausbreitung des Virus in der Einrichtung eindämmen.
Darüber hinaus werden die Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) des Dominikus-Ringeisen-Werkes in Ursberg ebenfalls ab Montag geschlossen.
Der Landkreis Günzburg hat heute zudem festgelegt, dass ab Dienstag, dem 1. Dezember 2020 neue Regelungen für die Schulen im Landkreis gelten. Hierzu wird es eine Allgemeinverfügung geben. Die Öffentlichkeit soll schnellstmöglich im Vorfeld davon in Kenntnis gesetzt werden. Daher hat sich das Landratsamt dazu entschlossen, bereits heute die geplanten Maßnahmen öffentlich zu machen.
Die Schulen selbst werden hierzu weitere Informationen an Eltern und Schülerinnen und Schüler weitergeben. Im Einzelnen gelten folgende Maßnahmen: An allen Schulen wird ab Jahrgangsstufe 8 der Unterricht in geteilten Klassen als Wechselunterricht durchgeführt. Dies gilt, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen sind Abschlussklassen. Sollte der Mindestabstand eingehalten werden können, dann kann weiterhin für alle Präsenzunterricht stattfinden. Die Schulen werden dem staatlichen Schulamt Sitzpläne der ausgemessenen Räumlichkeiten vorlegen müssen, wenn Präsenzunterricht für die entsprechenden Klassen stattfinden soll. Grundschulen und Übergangsklassen sind vom Wechselunterricht ausgenommen. Dort findet weiterhin der Unterricht in der Schule statt.
Darüber hinaus gelten ab Dienstag, 1. 12.2020 neue Regelungen für Senioreneinrichtungen im Landkreis Günzburg: Für einen Besuch in einem Alten-und Pflegeheim ist es nun zwingend erforderlich, zuvor einen negativen Corona-Schnelltest vorzuweisen, der unmittelbar vor dem Besuch in der Einrichtung durchgeführt wird.
Nicht zuletzt werden sich Mitarbeiter in den Senioreneinrichtungen zweimal wöchentlich einem Schnelltest unterziehen müssen. Gleiches gilt für Mitarbeiter in ambulanten Pflegediensten.
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