Inzidenz unter 150: „Click&Meet“ im Landkreis Günzburg wieder mit Test möglich

Ab morgen, Donnerstag 20.05.2, ist im Landkreis Günzburg wieder „Click&Meet“ möglich

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die Ladengeschäfte dann wieder für ihre Kunden öffnen. Konkret heißt das: Die Kunden dürfen ins Geschäft gelassen werden, wenn sie ein negatives Test-Ergebnis eines aktuellen Tests nachweisen. Zudem ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Der Corona-Test (PCR, Antigentest oder Selbsttest) darf höchstens 24 Stunden alt sein. Vollständig geimpfte Menschen oder an Corona genesene Menschen mit Nachweis dürfen ebenfalls „Click&Meet“ in Anspruch nehmen.

Zudem darf die Anzahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher sein als ein Kunde auf 40m² Verkaufsfläche. Der Betreiber muss zudem die Kontaktdaten der Kunden erheben. Für die Kunden und deren Begleitpersonen gilt FFP2-Maskenpflicht und für die Mitarbeiter Maskenpflicht. Ein Hygienekonzept und der Mindestabstand von 1,5 Metern müssen vorhanden und eingehalten werden.

Der Grund für die Änderung ist, dass der Landkreis Günzburg fünf Tage unter einer Inzidenz von 150 als entsprechender Schwellenwert lag.

Inzidenzunabhängig dürfen weiterhin Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe öffnen. Ebenfalls inzidenzunabhängig dürfen weiterhin folgende Betriebe öffnen: Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, der Verkauf von Presseartikeln, Buchhandlungen, Blumenfachfachgeschäfte, Gartenmärkte, Tierbedarf und Futtermittel sowie der Großhandel.

Außerdem macht der Landkreis Günzburg auf folgende Änderung aufmerksam: Die Testpflicht für Beschäftigte und Besucher für Krankenhäuser, vollstationäre Einrichtungen der Pflege, Alten- und Seniorenheime und sonstige Einrichtungen nach § 9 der 12. BayIfSMV entfällt für genesene und geimpfte Personen.

Für Personen, die nicht als geimpft oder genesen im Sinne der SchAusnahmV gelten, besteht die Testpflicht weiterhin.

Bild: pixabay/Free-Photos

Mehr lokale News

LTE All Bundles
LTE All Bundles
Regionale Angebote
Lokale Anbieter

locally.de ist ein Gemeinschaftsprojekt von FE Webdesign und E2 Online Marketing.

So automatisieren Sie Marketing Aufgaben
Kostenfreies E-Book
Zum Marktplatz
Jetzt lesen
Or
Powered by MasterPopups
Preisrechner starten