Jetzt bis 12. Juli 2020 bewerben: Ehrenamtliche Initiativen im Landkreis bekommen Corona-Hilfe

Soforthilfeprogramm zur Unterstützung ehrenamtlicher Initiativen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft legt ein Soforthilfeprogramm zur Unterstützung ehrenamtlicher Initiativen auf – eine schnelle Bewerbung und schon läuft das Verfahren

Die Corona-Pandemie hat vielen ehrenamtlichen Initiativen zugesetzt: So müssen sie ihre Arbeit an zahlreiche Auflagen und neue Rahmenbedingungen anpassen. Das führt zu großen Einschränkungen und zusätzlichen Kosten. Die Folge: Viele ehrenamtliche Angebote werden nicht mehr so umfangreich angeboten, wie gewohnt – oder ganz ausgesetzt.

Darunter leiden insbesondere Menschen in schwierigen Lebenssituationen und solche, die in der Corona-Pandemie besonders darauf achten müssen, Kontakte zu minimieren. Gerade auf dem Land ist es für diese Gruppen oft schwierig, sich mit Lebensmitteln zu versorgen. Sie sind auf ehrenamtliche Hilfe angewiesen.

Um Projekte und Initiativen zu unterstützen, die Menschen mit Lebensmitteln oder anderen notwendigen Dingen versorgen, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein millionenschweres Soforthilfeprogramm aufgelegt: “Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.”. Die Bewerbungsphase dafür ist bereits angelaufen. Der Landkreis Günzburg ruft nun seine Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich mit ihren entsprechenden ehrenamtlichen Initiativen zu bewerben. Beantragt werden kann eine Förderung von bis zu 8.000 Euro. Bundesweit stehen fünf Millionen Euro zur Verfügung.

Förderfähig sind etwa Ausgaben für Schutzausrüstung, Mieten für Fahrzeuge oder digitale Ausstattung, mit der die Arbeit koordiniert und trotz räumlicher Distanz der

Kontakt zu den Menschen gehalten werden kann. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Bewerben können sich Vereine wie die sogenannten „Tafeln“, Dorfläden- und Dorfgaststätten und gemeinnützige GmbHs und Religionsgemeinschaften. Voraussetzung ist, dass sie ihre Hilfe in kreisangehörigen Städten und Gemeinden von maximal 50.000 Einwohnern leisten.

Und so geht es: Die ehrenamtlichen Initiativen reichen ihre Interessenbekundung für eine Förderung über ein Online-Formular bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein: www.ble.de/ehrenamt-staerken

Die Frist für die Einreichung der ersten Interessenbekundung ist der 12.07.2020. Diese kurz gehaltenen Bewerbungen werden vom Landesamt an die jeweiligen Landkreise weitergeleitet, in denen die Ehrenamtlichen tätig sind.

Es gilt das „Windhundverfahren“: Wer sich zuerst bewirbt, wird zuerst geprüft. Die einzelnen Prüfungen übernehmen dann die Landratsämter. Anschließend werden die Antragsteller zu einer formellen Antragstellung aufgefordert.

Alle Fragen zur Antragstellung und zur Berechtigung klären sich unter:  https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Kompetenzzentrum-Laendliche-Entwicklung/Ehrenamt-staerken/Versorgung-sichern_node.html

Ziel ist, dass das Geld im August oder im September 2020 an die Initiativen ausgezahlt werden kann. Der Förderzeitraum endet für alle Zuwendungsempfänger spätestens am 30. November 2020.

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