Blauzungenkrankheit: Aktualisierung im Landkreis Günzburg

Das Landratsamt Günzburg hat jetzt das Verbringen von ungeimpften Tieren in Gebiete außerhalb der Restriktionszone bis zum 30.Juni 2019 verlängert.

Das Verbringen von ungeimpften Tieren aus dem Landkreis Günzburg in eine Blauzungen-freie Zone ist somit noch bis zum 30. Juni 2019 möglich, wenn die Tiere nicht länger als sieben Tage vor der Abgabe negativ auf das Virus der Blauzungenkrankheit untersucht und mit einem Repellent behandelt wurden. Damit sollen die winzigen Stechfliegen (Gnitzen) von den Nutztieren abgehalten werden, welche die Blauzungenkrankheit übertragen.

Der Landkreis Günzburg ist bereits seit dem 6. Februar 2019 zum Sperrgebiet aufgrund der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg erklärt worden. Fast ganz Schwaben ist mittlerweile von der Restriktionszone betroffen.

Aktuell sind 51 Blauzungenausbrüche in Deutschland bestätigt. Betroffene Bundesländer mit einem eigenen Ausbruchsgeschehen sind Baden-Württemberg wo bislang die meisten Fälle festgestellt wurden, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Die Restriktionszonen breiten sich in Deutschland weiter aus.Auch weite Teile von Nordrhein-Westfahlen, Hessen und Bayern sind betroffen.

Für Tierhalter bedeutet dies: Wer Wiederkäuer hält, muss deren Haltung und Standort unverzüglich beim Veterinäramt anzeigen. Die Tiere dürfen außerdem das Sperrgebiet nur unter strikter Beachtung von Auflagen verlassen. Der freie Tierverkehr mit Wiederkäuern ist eingeschränkt.

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Wiederkäuer und Neuweltkameliden (Lamas, Alpakas, Vicunas und Guanacos) befällt. Überträger sind Mücken. Die Krankheitssymptome befallener Tiere ähneln denen der Maul- und Klauenseuche. Eine vorbeugende Impfung ist gegen bestimmte Typen des Erregers möglich. Für Menschen ist die Krankheit aber nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können daher ohne Bedenken verzehrt werden.

Der Text der Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreis Günzburg zu finden. Weitere Informationen sind auch auf der Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg eingestellt.

Bildquelle: Pixabay / ulleo

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